Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und Gesundheitsreform 2007

Gesundheitsreform 2007(2009)

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Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist der sozial und tarifpolitische Spitzenverband der gesamten deutschen Wirtschaft. Über die 54 auf Bundesebene organisierten Branchenverbände und 14 Landesvereinigungen werden mehr als 1.000 rechtlich und wirtschaftlich selbständige Arbeitgeberverbände — unter anderem aus Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistungen und Landwirtschaft — vertreten. Die BDA ist vor allem für ihre Mitglieder, aber auch für die Öffentlichkeit und die Medien, für die Bundesregierung und den Bundestag, für die Gewerkschaften und die Sozialversicherungen, wichtigster Ansprechpartner in allen Fragen der Sozial- und Tarifpolitik, des Arbeitsrechts, des Arbeitsmarktes, der Bildungs-, Personal- und Gesellschaftspolitik einschließlich der europäischen und internationalen Sozialpolitik. Entsprechend gestaltet sich ihr innerer Aufbau in zehn Fachabteilungen mit insgesamt 115 Mitarbeitern. Zum einen analysiert die BDA die Herausforderungen aus dem gesellschaftlichen Wandel und der Globalisierung der Wirtschaft, stößt Dialoge, Diskussionen und Auseinandersetzungen an und erarbeitet Reformkonzepte zu allen relevanten sozial- und tarifpolitischen Themen. Zum anderen bietet die BDA ihren Mitgliedern ein umfangreiches Dienstleistungs- und Serviceangebot über Informationsdienste und Rundschreiben, Online-Archive und Datenbanken, Gremien und Ausschüsse. Die BDA ist ein eingetragener Verein mit freiwilliger Mitgliedschaft und hat ihren Sitz seit 1999 in Berlin. Organe sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand, das Präsidium und die Geschäftsführung.
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