
Die Nutzung von kontinuierlichem Glukosemonitoring (CGM) und automatisierten Insulindosierungssystemen (AID) ist für viele Menschen mit Diabetes heute Standard und gewinnt auch im stationären Setting zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig stellen bildgebende Verfahren wie Röntgen, Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT) oder nuklearmedizinische Verfahren wie Positronenemissionstomographie (PET) und Szintigraphie einen festen Bestandteil der Krankenhausversorgung dar. Die bislang häufig praktizierte routinemäßige Entfernung von Glukosesensoren und Insulinpumpen vor solchen Untersuchungen erfolgte primär aus Vorsorge- und Haftungsgründen, jedoch ohne belastbare klinische Evidenz. Experimentelle und klinische Daten deuten darauf hin, dass ausgewählte CGM- und AID-Systeme bei diesen bildgebenden Verfahren weder relevante Funktionsstörungen noch dauerhafte Genauigkeitsverluste aufweisen. Voraussetzung für einen haftungsrechtlich abgesicherten Einsatz ist dabei stets, dass die Nutzung durch die gültige Zweckbestimmung („intended use“) des Herstellers abgedeckt ist. Demgegenüber kann die Entfernung der Systeme zu Therapieunterbrechungen mit einem erhöhten Risiko für Hypo- oder Hyperglykämien, gesteigertem personellem Aufwand sowie zusätzlichen ökonomischen und ökologischen Belastungen führen. Leitlinien geben bislang überwiegend allgemeine Sicherheitshinweise, harmonisierte Handlungsempfehlungen fehlen. Zwar können Leitlinien den aktuellen Evidenz- und Konsensstand abbilden, maßgeblich für die konkrete Anwendung bleiben jedoch die Zweckbestimmung und die Bedienungsanleitung des jeweiligen Produkts. Regulatorische Freigaben für bestimmte CGM-Systeme unter definierten Bedingungen markieren einen wichtigen Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit und Standardisierung. Ein regulierter Umgang mit CGM- und AID-Systemen im Rahmen der klinischen Bildgebung bietet die Chance, Versorgungskontinuität, Patientensicherheit und Prozessqualität im Krankenhaus nachhaltig zu verbessern und bestehende Abläufe weiterzuentwickeln.
Contracts for disease management programmes (DMPs) have been in place in Germany since 2003. DMPs are designed to improve the quality of treatment for people with statutory health insurance and chronic illnesses on the basis of specified quality targets. Participation is voluntary for both physicians and patients, but requires continuous examinations and documentation on the part of the physician, as well as regular participation on the part of the patient and, if necessary, attendance at DMP-specific training courses. Practices receive regular feedback on the results achieved in terms of quality targets and can compare their own results with those achieved in all practices. By the end of 2025, around 7.7 million people in Germany had been treated in at least one DMP, 4.8 million of them in the largest DMP for type 2 diabetes alone. In recent years, the number of people receiving care in DMPs has risen significantly.