
Aus einer interaktionistischen Perspektive auf soziale Kontrolle als kollektivem und situiertem Handeln stellt der Beitrag in einer interpretativen Untersuchung von Streetwork-Interaktionen die Frage, ob und wie Akteur*innen der aufsuchenden Sucht- und Wohnungslosenhilfe soziale Kontrolle ausüben und worauf diese gerichtet ist. Sichtbar wird dabei ein Bemühen der Sozialarbeiter*innen um Distanzierung zu anderen Kontrollakteur*innen und juridischen Normen. Normen können jedoch nicht einfach situativ suspendiert werden. Auf Basis teilnehmender Beobachtungen wird argumentiert, dass die Ausübung sozialer Kontrolle ebenso wie der Verzicht auf die Zuschreibung von Devianz jeweils der Ermöglichung bzw. Aufrechterhaltung Sozialer Arbeit – situativ oder in ihrer institutionalisierten Form – dient.
Das Konzept sozialer Kontrolle blickt auf eine bewegte Geschichte zurück, in der es in unterschiedlicher Weise definiert und mit unterschiedlichen analytischen Potenzialen assoziiert wurde. Gleichermaßen oft stellt soziale Kontrolle einen mehr oder minder klaren Interessensfokus empirischer Untersuchungen dar. Der ausgeprägten theoretischen und empirischen Auseinandersetzung stehen indes nur wenige epistemologische und methodologische Hinweise dazu gegenüber, woran Forschende soziale Kontrolle überhaupt zu erkennen vermögen, wenn sie sie ‚vor sich haben‘. Wenngleich theoretische Bestimmungsversuche stets auch spezifische Vorstellungen darüber mit sich führen, wie soziale Wirklichkeiten unter dem gewählten Referenzpunkt empirisch zu fassen sind, bildet die systematische Reflexion der Vermittlung zwischen der Theorizität, Methodizität und Empirizität von Kontrollforschung weitgehend ein Desiderat. Da soziale Kontrolle sich nicht von selbst als solche zu erkennen gibt, sind kritische Reflexionen dazu erforderlich, wie entsprechende Forschungen soziale Kontrolle nicht nur als empirisches Phänomen untersuchen, sondern durch Begriffsbildung sowie methodologische Entscheidungen aktiv an der Konstituierung ihres Gegenstandes beteiligt sind. Der vorliegende Beitrag greift dieses Desiderat auf, erörtert epistemologische sowie methodologische Problemstellungen und illustriert diese in einem praxistheoretisch grundierten Zugriff an einem empirischen Beispiel aus dem Kontext des Kinderschutzes.
Wie und mit welchen Folgen für die Betroffenen wird soziale Kontrolle in stationären Einrichtungen für junge Menschen realisiert? Diese Frage steht im Zentrum des Beitrags, in dem Kontrollpraktiken in zwei kontrastierenden institutionellen Settings betrachtet werden. Es handelt sich dabei zum einen um sogenannte freiheitsentziehende Intensivmaßnahmen im Rahmen stationärer Erziehungshilfen, mit denen die Kinder- und Jugendhilfe versucht, diejenigen Adressat*innen zu erreichen, die sich den regulären Angeboten entzogen haben bzw. dort nicht mehr betreut werden können. Zum anderen nimmt der Beitrag Wohnheime und Internate für junge Menschen, denen eine Behinderung attestiert worden ist, in den Blick. Ausgehend von einer Aufarbeitung des Forschungsstands werden exemplarisch auf der Basis eigener Studien Perspektiven von jungen Menschen auf Kontrollpraktiken vergleichend analysiert.
Der Beitrag schließt an Versuche der letzten Jahre an, historische und gegenwartsbezogene Forschungen zu Kriminalität wieder stärker als bislang aufeinander zu beziehen. Unter Betonung gegenwartsbezogener Themen tendieren diese Vorschläge allerdings mitunter dazu, Besonderheiten der beiden Forschungszusammenhänge zu vernachlässigen. Es wird deshalb die alternative Option formuliert, unter Bezug auf praxistheoretische Erkenntnisinteressen eine stärkere Bezugnahme zu leisten: Plädiert wird dafür, Praktiken sozialer Kontrolle als gemeinsamen Fokus in den Blick zu nehmen, der aus unterschiedlichen Perspektiven, mit verschiedenen Mitteln und durch die Nutzung differenter Quellen und Daten erschlossen wird. Dies könnte zudem der notorisch konflikthaften Debatte um soziale Kontrolle eine konstruktive Perspektive vermitteln.
Basierend auf 13 Interviews mit ehemaligen männlichen Mitgliedern rechtsextremer Kameradschaften untersucht der Beitrag, wie Individuen zu kollektiv agierenden Gewaltsubjekten im öffentlichen Raum werden. Anknüpfend an gegenwärtige Diskurse um eine kontextsensible Mikrosoziologie der Gewalt (Nassauer 2018, 2022'; Koepp/ Schattka 2022) verorte ich den Beitrag praxeologisch. Im Zentrum steht die Frage, durch welche Praktiken sich männliche Angehörige rechtsextremer Kameradschaften selbst und gegenseitig zur wiederholten Ausübung kollektiver physischer Gewalt im öffentlichen Raum befähigen. Die Befunde zeigen, dass Wege in die Gewalt eine voraussetzungsvolle Praxis darstellen (Roßmeißl 2025). Sie folgen weder einer Eskalationslogik (Kohlstruck/Münch 2024) noch sind sie als Sprung in die Gewalt zu verstehen (Hauffe 2025). Vielmehr lassen sich komplexe Verkettungen normativ grundierter und affektiv aufgeladener Praktiken rekonstruieren, die als Brücke zwischen diskursiven rechtsextremen Ideologien und dem Moment der Gewaltausübung fungieren. Die Studie schließt an die kontextsensible Mikrosoziologie der Gewalt an und macht prozessuale Verläufe von Vorbereitung, Befähigung und Einstimmung bis hin zur Ausübung von Gewalt empirisch sichtbar.