Die Entlassung behandelter Patienten aus der Therapiestation ist derzeit mit einer Dosis von 1 mSv in einem Kalenderjahr in 2 m mittlerer Entfernung in der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin festgelegt. Dies führt bei I-131 unter Berücksichtigung der physikalischen Halbwertzeit (HWZ) zu einer Dosisleistung (DL) von 3,5µSv/h in 2 m Entfernung entsprechend einer Restaktivität (RA) von 250 MBq. Für Lu-177 Pharmaka sind derzeit keine Werte angegeben, was zu heterogenen Entlassungskonzepten der Therapiezentren führte. Eine nationale Vereinheitlichung ist dringend erforderlich.