S2k-Leitlinie: Nichtinvasive und invasive Beatmung als Therapie der chronischen respiratorischen Insuffizienz – Revision 2017

Pneumologie(2017)

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摘要
Die auserklinische Beatmung uber einen invasiven oder nichtinvasiven Beatmungszugang ist mittlerweile etablierter Standard. Entsprechend wurde bereits im Jahr 2010 unter der Federfuhrung der Deutschen Gesellschaft fur Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V. (DGP) die Leitlinie „Nichtinvasive und invasive Beatmung als Therapie der chronischen respiratorischen Insuffizienz“ publiziert. Die stetige Weiterentwicklung der technischen Methoden, neue wissenschaftliche Erkenntnisse sowie neue versorgungsrelevante Entwicklungen machen jedoch eine umfangreiche Revision der Leitlinie notwendig. Entsprechend wurde nun die revidierte Fassung der Leitlinie publiziert. Dabei finden sich in Bezug auf die aktuelle Literatur sowie auf die Versorgungslandschaft in Deutschland uberarbeitete Empfehlungen zu den bereits in der Erstversion der Leitlinie aufgenommenen Themenbereichen der technischen Aspekte, der Organisationsstrukturen in Deutschland, der Qualifikationskriterien fur die Versorgung auserklinisch beatmeter Patienten, fur die einzelnen Krankheitsentitaten inklusive der Besonderheiten in der Padiatrie sowie der ethischen Aspekte und der Palliativmedizin. Neu hinzugenommen sind zusatzlich die Themen der auserklinischen Beatmung nach erfolglosem prolongierten Weaning sowie die auserklinische Beatmung bei Querschnittlahmung. Neu ist auch die Zusammensetzung der beteiligten Fachgesellschaften, Fachverbande und Vereinigungen. Dabei werden die einzelnen Krankheitsbilder und Organsysteme ubergreifend auch uber die Deutsche Interdisziplinare Gesellschaft fur Auserklinische Beatmung e. V. (DIGAB) vertreten, wahrend zusatzlich die Einbindung von Verbanden wichtig war, die direkt mit der Versorgung beatmeter Patienten im auserklinischen Setting konfrontiert sind. Zusatzlich wurde die Einbindung der Kostentragerseite und der Patientenverbande fur wichtig erachtet. Diese Leitlinie hat eine Gultigkeit von drei Jahren, beginnend mit dem Datum der Veroffentlichung auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) Anfang Juli 2017. Ziel ist eine weitere zeitgerechte Uberarbeitung der Leitlinie nach Fristablauf.
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