Hindernisse bei der sekundären Nutzung hausärztlicher Routinedaten

Das Gesundheitswesen(2018)

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Zusammenfassung Hintergrund Routinedaten aus alltäglicher ambulanter Patientenversorgung sind für Versorgungs- und Gesundheitssystemforschung dringend erforderlich, in Deutschland jedoch nur unter größten Schwierigkeiten und erheblichen Einschränkungen zu erhalten. 2018 treten die europäische Datenschutzgrundverordnung und ein neues Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Durch simulierte Szenarien sollte sich erkennen lassen, ob dadurch Zugang zu und Nutzung von Routinedaten einfacher werden oder die Hemmnisse zunehmen. Methode Allgemeinärzte, Medizininformatiker, Treuhänder und Datenschutzexperten erarbeiten in einem Projekt zur Nutzung hausärztlicher Routinedaten Konzepte, Prozesse und Standards für rechtskonforme sekundäre Forschung an hausärztlichen Routinedaten und untersuchen deren Umsetzung in 2 Szenarien (anonyme bzw. pseudonyme Datennutzung). Aus Sicht von Technikentwicklung und Datenschutz werden technisch-organisatorische Hindernisse und rechtliche Rahmenbedingungen vorgestellt. Ergebnisse Eine veraltete Schnittstellenversion, unzureichende Softwarepflege, organisatorische und finanzielle Belastungen durch die Hersteller sowie mangelhafte IT-Standards behindern die Nutzung ambulanter Routinedaten, v. a. im Längsschnitt. Das zukünftige europäische Datenschutzrecht wird – europaweit einheitlich – die wissenschaftliche Nutzung hausärztlicher Routinedaten grundsätzlich erlauben. Es bleibt jedoch eine gewisse Spannung zwischen Individual- bzw. Patienteninteressen (Schutz personenbezogener Daten als Grundrecht) und Gemeinwohlinteressen (Versorgungs- und Gesundheitssystemforschung zur Qualität und Effizienz öffentlichen Ressourceneinsatzes; freier Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes). Das macht sich besonders beim Wunsch nach Auswertung von Routinedaten im Längsschnitt via Pseudonymiserung bemerkbar. Diskussion Weder datenschutzrechtlich unüberwindliche Hürden noch die Gefahr von Big Data sind das augenblicklich größte Problem bei der Nutzung von Routinedaten. Die tatsächlich relevanten Hindernisse bestehen auf der technisch-organisatorischen Ebene. EU-Datenschutzgrundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz verbessern europaweit Rechtseinheitlichkeit und Rechtsklarheit im Patienteninteresse. Spannungen zwischen Datenschutz für personenbezogene Gesundheitsdaten und ihrer wissenschaftlichen Nutzung im Gemeinwohlinteresse erfordern jedoch weitere rechtliche Klärung. Ein möglicher Teil der Lösung, eine weiterentwickelte und einsatzbereit vorliegende Schnittstelle, harrt ihrer Implementierung.
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