
Recent years have witnessed the emergence of a subfield of bioethics called “Disability Bioethics.” This subfield’s goal is to reformulate bioethics from the perspective of disability studies and, more broadly, the disability rights movement. This article argues that its proponents have been motivated by their engagement with the T4 Euthanasia Program. Disability bioethicists have considered this program to be paradigmatic of medicalized violence against disabled people. And they consider continual bioethical support of euthanasia to draw on and extend its violent, discriminatory logic. This critique has been opposed in recent years by a group of disability bioethicists who argue that because contemporary euthanasia is largely voluntary it cannot be like T4. This position has, in turn, been countered by disability bioethicists who argue that, less salient than the question of individual choice, is the discriminatory social logic underpinning euthanasia practice. In this article, I will explicate this debate and seek to update it by drawing on two new sources: first, Dagmar Herzog’s book-length history of T4 The Question of Unworthy Life; and, second, the dramatic extension of euthanasia in Canada. When considered together, these sources raise significant concerns about contemporary euthanasia practices—and, while not resolving the internal debate within disability bioethics, give support to the arguments of euthanasia’s critics. I conclude by exploring the implications of this support for disability bioethics engagement with euthanasia expansion in the USA.
Mitarbeitende der stationären Demenzpflege stehen vor der Herausforderung, Sicherheit und Wohl der Bewohnenden bei symptomatischen Verhaltensweisen wie Desorientierung und verstärktem Bewegungsdrang sicherzustellen. Dabei kommen in Deutschland flächendeckend ethisch und rechtlich umstrittene freiheitseinschränkenden Maßnahmen (FeM) zum Einsatz. Obwohl es plausibel erscheint, dass moralische Einstellungen der Mitarbeitenden den Einsatz von FeM beeinflussen, fehlt bislang ein vertieftes Verständnis ihrer Perspektiven. Dieser Beitrag untersucht, inwieweit Perspektiven von Mitarbeitenden stationärer Demenzpflegeeinrichtungen ein moralisches Problembewusstsein (MPB) hinsichtlich des Einsatzes von FeM zum Ausdruck bringen. Dazu wurden qualitative Interviews (n = 14) mit Mitarbeitenden verschiedener Tätigkeitsbereiche und Hierarchieebenen aus fünf nordwestdeutschen Demenzpflegeeinrichtungen ausgewertet. Da der Begriff des MPBs bislang nicht definiert und operationalisiert ist, wurde ausgehend von Lawrence Kohlbergs Stufenmodell der Moralentwicklung ein heuristischer Rahmen entwickelt, um unterschiedliche Ausprägungen MPBs im Datenmaterial zu identifizieren und zu analysieren. Mit seiner Hilfe wurden typische moralische Argumentationsmuster zum Einsatz von FeM herausgearbeitet und mit Blick auf MPB ethisch eingeordnet. Die Ergebnisse zeigen, dass Argumentationsmuster und das MPB hinsichtlich FeM zwischen den interviewten Mitarbeitenden stark variierten. Das Spektrum reicht von Kosten-Nutzen-Abwägungen über autoritätsbasierte oder beziehungsfokussierte bis hin zu prinzipiengeleiteten Orientierungen moralischer Argumentationen. Ausgeprägtes MPB zeigt sich in machtkritischer Reflexion, Einbeziehung der Perspektiven und Freiheitsrechte der Betroffenen und der kritischen Hinterfragung institutioneller Praktiken. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass eine Stärkung des MPB der Mitarbeitenden dazu beitragen könnte, paternalistische Haltungen zu reduzieren und die Menschenrechte von Bewohnenden in stationären Pflegeeinrichtungen zu schützen. MPB sollte gezielt gefördert werden, z. B. durch Räume für ethische Reflexion, Supervision und Verankerung machtkritischer Perspektiven in Aus- und Weiterbildung.
Die Integration künstlicher Intelligenz (KI) in die klinische Praxis verspricht Verbesserungen in Diagnostik und Therapie, wirft jedoch grundlegende Fragen zur ärztlichen Autonomie und Kompetenzentwicklung auf. Welche medizinethischen Implikationen ergeben sich aus der möglichen Dequalifizierung ärztlicher Expertise durch KI-Systeme, insbesondere hinsichtlich professioneller Autonomie, Verantwortungszuschreibung und Generationengerechtigkeit? Konzeptionelle ethische Analyse unter Anwendung prinzipienethischer, tugendethischer und verantwortungsethischer Ansätze, ergänzt durch Befunde aus systematischen Übersichts- und Konzeptarbeiten sowie prospektiven Pilotstudien zu KI-Implementierungen in der klinischen Praxis. Bei unreflektierter Implementierung kann KI-Integration – auch bei hoher diagnostischer Leistungsfähigkeit – zu schleichender Erosion ärztlicher Kernkompetenzen führen. Besonders vulnerabel sind Ärzte in der Ausbildung, die möglicherweise keine vollständige klinische Autonomie entwickeln, wenn grundlegende Kompetenzen primär unter KI-Assistenz erworben werden. Dies wirft Fragen der Generationengerechtigkeit und Reversibilität technologischer Transformationen auf. Erste empirische Studien dokumentieren messbare Kompetenzveränderungen. Aus medizinethischer Perspektive benötigen wir Schutzmaßnahmen, die Innovation ermöglichen und zugleich ärztliche Expertise und Autonomie bewahren. Die Arbeit entwickelt als originären Beitrag ein Drei-Phasen-Modell zur ethisch verantwortbaren KI-Integration in die Arztausbildung. Die entscheidende Frage ist nicht, ob KI implementiert werden sollte, sondern wie.
Die Empfängnisverhütung bei Frauen mit intellektueller Beeinträchtigung ist ein mit ethischen Konflikten behaftetes Thema. Bisherige Interventionen beschränken sich auf die Individualebene. Damit wird die Verantwortung für das Thema bei den betroffenen Frauen bzw. ihrem Umfeld verortet, wodurch strukturelle und kontextbezogene Faktoren häufig außer Acht gelassen werden. Im Hinblick auf die Empfängnisverhütung ist das Wohnen ein Kontext, dessen Strukturen die Vulnerabilität von Frauen beeinflussen können. Im vorliegenden Beitrag rücken stationäre Wohnformen für Menschen mit Behinderung und ihre Bewohnerinnen aufgrund der institutionellen Rahmenbedingungen und des professionellen Handelns besonders in den Fokus. Auf Basis des Vulnerabilitätskonzepts von Florencia Luna werden verschiedene Verletzlichkeitsschichten in Bezug auf die Empfängnisverhütung in stationären Wohnformen identifiziert und analysiert. Darauf aufbauend werden Maßnahmen zur Reduktion struktureller Barrieren abgeleitet. Der Beitrag zeigt verschiedene Ansätze für zukünftige Interventionen sowie Handlungsmöglichkeiten für die Praxis auf.
Individuelle Heilversuche bei Kindern stellen paradigmatische Entscheidungssituationen dar, in denen medizinische Indikation, prognostische Unsicherheit, elterliche Stellvertretung und kindliche Vulnerabilität normativ vermittelt werden müssen. Sie treten nicht ausschließlich in palliativen Situationen auf, sondern auch in Konstellationen begrenzter Evidenz, etwa bei der Übertragung von Erkenntnissen aus der Erwachsenenmedizin. Wie in solchen Konstellationen moralische Handlungsrelevanz praktisch hergestellt wird, ist bislang nur unzureichend systematisch analysiert. Ziel der Arbeit ist die rekonstruktive Analyse klinisch-ethischer Entscheidungsprozesse bei individuellen Heilversuchen und die Identifikation jener normativen Strukturkategorien, die die Abwägung leiten. Auf Grundlage eines empirisch-ethischen, rekonstruktiven Ansatzes werden gezielt zwei kontrastiv ausgewählte anonymisierte Entscheidungskontexte aus der pädiatrischen Onkologie im palliativen Setting analysiert. Die Datengrundlage umfasst Falldokumentationen, interprofessionelle Fallbesprechungen sowie Protokolle klinischer Ethikberatung. Ziel ist nicht die Bewertung einzelner Entscheidungen, sondern die Rekonstruktion impliziter normativer Zuschreibungen und Strukturkategorien klinischer Praxis. Die Analyse identifiziert drei zentrale Strukturkategorien: (1) die relationale Zuschreibung kindlicher Beteiligungsfähigkeit, (2) die normative Interpretation von Unsicherheit im Rahmen von Proportionalitätsabwägungen sowie (3) die institutionelle Rahmung von Verantwortung. Identische ethische Prinzipien führen je nach Kontext zu divergierenden Entscheidungen. Individuelle Heilversuche bei Kindern zeigen, dass klinische Entscheidungsfindung unter Unsicherheit nicht als schematische Anwendung ethischer Prinzipien verstanden werden kann. Vielmehr handelt es sich um einen kontextabhängigen Prozess, in dem Zuschreibungen, relationale Autonomie und institutionelle Strukturen die Gewichtung ethischer Prinzipien prägen.
Definition of the problemIn its judgment of 26 February 2020, the German Federal Constitutional Court declared the prohibition of the business-like promotion of suicide (& sect; 217 German Criminal Code) unconstitutional, holding that it violated the right to a self-determined death protected by Article 2(1) of the German Basic Law. The court identified autonomous responsibility (Freiverantwortlichkeit) as the key criterion for access to assisted suicide. Although the ethical debate has extensively addressed assisted suicide in persons with mental illness, the implications of this judgment for patients detained in forensic psychiatric hospitals under & sect; 63 of the German Criminal Code have remained largely unexplored.ArgumentsAgainst the background of the specific legal framework governing forensic psychiatric institutions and their corresponding duties of care, this article examines whether assisted suicide is legally feasible for persons detained under & sect; 63 of the German Criminal Code. It first outlines the relevant legal conditions and then discusses the ethical challenges arising in this coercive setting. Particular attention is paid to the tension between respect for self-determination, institutional duties of protection, and the assessment of autonomous responsibility in the context of mental disorder and involuntary detention.ConclusionThe article argues that the largely unregulated legal framework, together with the often long duration of detention in forensic psychiatric institutions, may give rise to substantial concerns of justice. In particular, patients detained under & sect; 63 may face structural disadvantages in exercising a constitutionally protected right to assisted suicide compared with persons outside forensic detention.
Definition of the problemThe use of digital methods, particularly artificial intelligence (AI) and large language models, increasingly expands the methodological scope of medical ethics. These novel tools facilitate the analysis of large datasets within empirically oriented medical ethics, while also promising to provide decision support for normatively challenging clinical situations. Against this background, the present article examines to what extent the problem of skill loss-deskilling-resulting from the growing offloading of tasks to AI-based systems also arises in medical ethics. ArgumentsIn order to identify potential challenges more precisely, the current use of digital methods in medical ethics is first systematised and then analysed with regard to possible consequences on the basis of Shannon Vallor's work on moral deskilling. The article argues that allowing genuinely normative decisions to be resolved by AI-supported systems poses a significant risk to moral competencies. At the same time, it outlines alternative ways in which AI may be used to enhance the cultivation of moral judgment in medicine. ConclusionPreventing moral deskilling in medical ethics requires a critical and reflective use of AI that preserves and promotes human moral judgment on the basis of human autonomy rather than replacing it.
Der Einsatz digitaler Methoden erweitert zunehmend das methodische Spektrum medizinethischer Arbeit. Zu nennen ist hierbei insbesondere künstliche Intelligenz (KI), die einerseits im Zug einer empirisch arbeitenden Medizinethik die Analyse großer Datensätze erleichtert, andererseits aber auch neue Lehrmethoden sowie zusätzliche Informationen und Handlungsempfehlungen für normativ herausfordernde klinische Situationen verspricht. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung geht der vorliegende Beitrag der Frage nach, inwiefern sich das Problem des Fähigkeitsverlustes, des Deskilling, durch den zunehmenden Einsatz KI-gestützter Systeme auch im Bereich der Medizinethik stellt. Um mögliche Herausforderungen trennscharf benennen zu können, wird hierfür zunächst die aktuelle Nutzung digitaler Methoden in der Medizinethik systematisiert und anschließend, aufbauend auf Shannon Vallors Arbeit zu moralischem Deskilling, auf mögliche Konsequenzen hin untersucht. Hierbei wird argumentiert, dass insbesondere die schleichende Verlagerung genuin normativer Entscheidungen hin zu KI-gestützten Systemen moralische Kompetenzen gefährden kann, und zwar auch, wenn diese Verlagerung nicht intendiert ist. Gleichzeitig zeigt der Beitrag jedoch auch Strategien auf, wie KI in der Medizinethik positiv gestaltet werden kann, zur Stärkung moralischer Urteilskraft in der Medizin auf Grundlage menschlicher Autonomie.
Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 wurde das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) für verfassungswidrig erklärt, da es nach Auffassung der Karlsruher Richter*innen das in Art. 2 Abs. 1 GG verankerte Recht auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. Als zentrales Kriterium für das Recht auf Suizidassistenz zieht das Bundesverfassungsgericht allein die Freiverantwortlichkeit heran. Anhand eines intensiven Diskurses lässt sich nachvollziehen, unter welchen Bedingungen eine assistierte Suizidbeihilfe bei psychisch erkrankten Menschen ethisch gerechtfertigt sein kann. Welche Implikationen das Urteil jedoch für Patient*innen im Maßregelvollzug nach § 63 StGB hat, ist bislang nicht Gegenstand der Debatte. Vor dem Hintergrund der spezialgesetzlichen Regelungen forensischer Kliniken und der damit verbundenen Garantenstellung stellt sich die Frage, ob ein assistierter Suizid für Untergebrachte im Maßregelvollzug nach § 63 StGB rechtlich umsetzbar ist. Dieser Artikel untersucht zunächst die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und diskutiert anschließend die ethischen Implikationen. Es wird sich zeigen, dass gerade aufgrund des weitgehend unregulierten gesetzlichen Rahmens und der oft langen Verweildauern in forensischen Einrichtungen erhebliche Gerechtigkeitsprobleme entstehen können.
Definition of the problem Due to the natural aging process, back pain occurs more frequently in older people and is one of the most common reasons for doctor visits. Accordingly, the financial burden on the healthcare system resulting from conservative and especially surgical treatments is considerable. Data from statutory health insurance providers suggest that obtaining a second opinion can prevent unnecessary and costly procedures. For this reason, the German Pain Association (Deutsche Gesellschaft f & uuml;r Schmerzmedizin e. V.) and the German Pain League (Deutsche Schmerzliga e. V.) have proposed to make seeking a second opinion legally mandatory for patients covered by statutory health insurance, so that pain-related spinal surgery is no longer performed without an independent second opinion. Arguments A trusting relationship between physician and patient is essential in spinal surgery since it can reduce the asymmetry of knowledge and facilitate individual therapeutic decisions. The obligation to obtain a second opinion weakens such trust, replacing it with institutional control. Conclusion The article shows that a mandatory second opinion before spinal surgery cannot be sufficiently ethically justified. At the same time, however, the current practice of a voluntary second opinion procedure ("Zweitmeinungsverfahren"), as stipulated in the so-called Second Opinion Directive ("Zweitmeinungsrichtlinie"), can have significant positive effects on building trust and, thus, contribute to decreasing "overtreatment" and the associated considerable healthcare costs.
Rückenschmerzen treten, bedingt durch den natürlichen Alterungsprozess, vermehrt in höherem Lebensalter auf und zählen zu den häufigsten Gründen für Arztbesuche. Entsprechend hoch ist die finanzielle Belastung des Gesundheitssystems durch konservative und insbesondere operative Behandlungsmaßnahmen. Daten der gesetzlichen Krankenkassen legen nahe, dass sich durch das Einholen einer zweiten Meinung unnötige, kostenintensive Eingriffe vermeiden lassen. Aufgrund dessen wurde seitens der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V. sowie der Deutschen Schmerzliga e. V. der Vorschlag unterbreitet, die bei gesetzlich Versicherten bisher freiwillige Inanspruchnahme einer zweiten Meinung rechtlich verpflichtend zu machen, sodass kein schmerzbedingter Eingriff an der Wirbelsäule mehr durchgeführt wird, der nicht zuvor durch eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung überprüft wurde. Der vorliegende Artikel befasst sich mit der Frage, inwieweit eine rechtliche Verpflichtung gesetzlich versicherter Patienten zur Zweitmeinungseinholung ethisch vertretbar ist. Dabei wird diskutiert, ob eine solche Pflicht widerspruchsfrei und ausreichend begründet werden kann oder die Gefahr birgt, das Vertrauen in die Medizin und insbesondere in der Arzt-Patient-Beziehung zu beschädigen. Im Zuge dieser Diskussion wird herausgestellt, warum eine vertrauensvolle Arzt-Patient-Beziehung in der Wirbelsäulenchirurgie notwendig ist. Gleichzeitig soll gezeigt werden, weshalb das aktuelle Modell der freiwilligen Zweitmeinungseinholung über das sogenannte Zweitmeinungsverfahren nachdrücklich vertrauensfördernd wirken und gerade deshalb zu einer Verringerung von „Übertherapie“ bzw. den damit einhergehenden erheblichen Gesundheitskosten beitragen kann.
Background and aim In light of the growing importance of ethics support in healthcare, the Swiss Society for Biomedical Ethics commissioned a task force to develop a certification model for professionals in this field. The aim of this paper is to describe the process and the results of this task force. Method The task force "Swiss Certification of Healthcare Ethics Consultation (Swiss-CHEC)" based its work on David E. Kern's model for curriculum development. The problem was formulated, needs were identified and competency-based learning objectives were determined in a Delphi-informed expert consultation. Results A total of 44 competency-based learning objectives were identified, of which 26 learning objectives were assigned to a basic certificate and 18 additional objectives to an advanced certificate. Subsequently, an educational strategy was developed defining entry requirements, the number of learning hours, the proportion of interactive practical elements and the amount of live instruction. The resulting certification model is scheduled to be implemented in the coming months following a consultation process. Discussion The model shows relevant differences compared to the certification by the Academy for Ethics in Medicine in Germany and the U.S. model of the Healthcare Ethics Consultant-Certified program, which are discussed in the conclusion.