
Das methodische Grundkonzept der raumbezogenen Konfliktrisikobewertung eröffnet die Möglichkeit, Belange des Umwelt- und Naturschutzes frühzeitig und umfassend in räumliche Steuerungsprozesse einzubinden. Der Ansatz ist bereits in vielen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Strategischen Umweltprüfungen und Potenzialflächenstudien von Bundes- bis hinunter auf Gemeindeebene zur Anwendung gekommen. Durch die transparente Aufbereitung und Bewertung der durch Geodaten repräsentierten Schutzbelange leistet die Methode einen fundierten Beitrag zur strategischen und raumbezogenen Steuerung von Infrastrukturen. Die Auswahl und die gestufte Bewertung der als Kriterien genutzten Flächenkategorien erhalten ihre besondere demokratische Legitimierung durch ihre Ableitung aus rechtlichen Normen und gesellschaftlichen Zielen sowie die enge Einbindung von Fachleuten und Behörden. Je nach Infrastrukturtyp und Planungsaufgabe wird die Auswahl der Flächenkategorien und ihre Wertzuweisung auf die spezifische Entscheidungssituation hin ausgerichtet und erfolgt unter Beteiligung verantwortlicher Entscheidungsträger. Die in der Bewertung erfolgende Verbindung von Sach- und Wertebene findet somit bereits auf der Ebene der Flächenkategorien (Typebene) statt. Für die raumbezogene Bewertung (Objektebene) werden die Flächenkategorien und damit verbundene Konfliktrisiken in den Raum projiziert und aggregiert. Die Möglichkeit der Automatisierung der betreffenden GIS-Prozesse bietet ein großes Potenzial für die Beschleunigung von Planungsprozessen.
Landwirtschaft schafft Kulturlandschaften und trug einst zur Steigerung der biologischen Vielfalt maßgeblich bei. Doch innerhalb der letzten Jahrzehnte hat sich diese Rolle umgekehrt. Effizienzsteigerungen und wirtschaftlicher Druck führten zu einer Intensivierung der Landwirtschaft zulasten der Artenvielfalt. Im Projekt Biogasblühfelder Rhön-Grabfeld wurde ein Ansatz erprobt und untersucht, um wieder Synergien zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und der Förderung der biologischen Vielfalt herzustellen. Die mehrjährige Biogasblühmischung Veitshöchheimer Hanfmix wurde zwischen 2017 und 2023 auf über 100 ha in Unterfranken angebaut. Fünf Flächen wurden hinsichtlich verschiedener Artengruppen untersucht. Dabei konnten insgesamt 40 Vogelarten, 158 Wildbienenarten, 388 Schmetterlingsarten, 64 Spinnenarten und 226 Käferarten erfasst werden. Diese Vielfalt ist enorm und unterstreicht das Potenzial der Landwirtschaft, Biodiversität zu fördern. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchung zeigen, dass Felder mit Biogasblühmischungen Inseln der Biodiversität in der Feldflur sind und so eine große Strahlkraft für die Steigerung von Artenvielfalt in Agrarlandschaften haben können. Durch die Integration von Biomasse- und Biodiversitätsertrag können auch intensiv genutzte Agrarlandschaften gezielt aufgewertet werden.
Die Erosion der Artenkenner stellt ein wachsendes Problem für den Naturschutz dar. Das Bundesnaturschutzgesetz macht in diesem Kontext die Beobachtung der Natur und somit auch die Bestimmung von Organismen zur Grundlage effektiver Schutzmaßnahmen. Die Prämisse „Man kann nur schützen, was man kennt“ verdeutlicht die Notwendigkeit, Artenkenntnisse zu fördern. Libellen als relativ leicht bestimmbare Insekten eignen sich aufgrund ihrer Rolle als Bioindikatoren besonders gut für gezielte Naturbeobachtungen. In diesem Artikel wird neben Einblicken in den faszinierenden Kosmos der Libellen eine grafische Bestimmungshilfe für die Imagines dieser Artengruppe vorgestellt, die den Zugang zur zielgerichteten Beobachtung und Bestimmung erleichtert und sowohl Einsteiger als auch Experten anspricht. Die Bestimmungshilfe eignet sich durch die Ansicht auf zwei Din-A3-Seiten zum einen für direkte Bestimmungen im Freiland. Zum anderen ist über die im Rahmen des Artikels vorgestellte Anleitung zum Fotografieren von Libellen ebenfalls die gezielte Nachbestimmung über Fotos möglich. Insgesamt ermöglicht die Bestimmungshilfe über die intuitive Handhabung und die Anschaulichkeit der Bestimmungswege einem weiten naturinteressierten Publikum Einblicke in die faszinierende Arten- und Formenvielfalt unserer heimischen Libellen, wodurch das Bewusstsein für die Bedeutung der Artenkenntnis im Naturschutz insgesamt gestärkt werden soll.
In diesem Artikel wird die Relevanz der landwirtschaftlichen Arbeit einschließlich ihrer kulturellen Ökosystemleistungen für die Zivilbevölkerung im Biosphärengebiet Schwarzwald untersucht. Im Fokus steht dabei die Perspektive der Bevölkerung, die mittels Umfragen erhoben wurde. Die landschaftspflegerischen Leistungen der Landwirtschaft werden grundsätzlich von der Bevölkerung wertgeschätzt, doch geht aus deren Selbsteinschätzung hervor, dass der Umfang der Wertschätzung noch nicht ausreichend ist. Besonders die Wissensgrundlage und der Bezug der Zivilbevölkerung zu landwirtschaftlichen Praktiken sind nicht hinreichend ausgeprägt. Um die Wertschätzung zu gewährleisten und zu fördern, sollte die Bevölkerung besser über die landwirtschaftliche Arbeit und ihren Beitrag zur Kulturlandschaftsentwicklung informiert werden. Der Artikel identifiziert zentrale Herausforderungen und bietet Handlungsempfehlungen zur Stärkung der Kommunikation zwischen Personen aus der Landwirtschaft und der Zivilgesellschaft. Zentrale Empfehlungen sind, das Bewusstsein für die Bedeutung der Landwirtschaft unter anderem durch Informationsmöglichkeiten zu schärfen und nachhaltige Praktiken beispielsweise durch freiwillige Unterstützung zu fördern, um die Grundlage der Kulturlandschaft langfristig zu sichern.
Wildnis leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt, zum Klima- und Hochwasserschutz, zu Wissenschaft und Forschung sowie zu Bildung und Naturerleben. Die Nationale Strategie zur Biologische Vielfalt 2030 (NBS 2030) formuliert das Ziel, auf mindestens 2 % der Landesfläche Deutschlands (terrestrische Fläche ohne Meeres- und Wattgebiete) großflächige Wildnisgebiete zu schaffen. Als „großflächig“ gelten Wildnisgebiete, wenn sie mindestens 1.000 ha umfassen (bei Auen, Mooren, Küsten und Seen 500 ha). Die Heinz Sielmann Stiftung, die Naturstiftung David und die Zoologische Gesellschaft Frankfurt haben im Jahr 2024 erstmalig alle bestehenden und möglichen zukünftigen großen Wildnisgebiete nach einheitlichen Kriterien erfasst und bilanziert. Auf Grundlage der 2018 zwischen Bundesumweltministerium, Bundesamt für Na- turschutz und Länderfachbehörden abgestimmten Qualitätskriterien für Wildnisgebiete können 0,62 % der Landesfläche Deutschlands als großflächige Wildnisgebiete bezeichnet werden. Unter Hinzunahme von in den nächsten Jahren konkret geplanten Wildnisgebieten erhöht sich der Wert auf 0,73 %. Hochrechnungen des theoretischen Potenzials zeigen, dass das Zwei-Prozent-Wildnisziel in Deutschland grundsätzlich erreichbar ist. Das Projekt diente auch als Plausibilitätsprüfung für die von Bund und Ländern entwickelten Qualitätskriterien für großflächige Wildnisgebiete. Diese haben sich grundsätzlich bewährt. Die Verteilung der großflächigen Wildnisgebiete in Deutschland und weitere wichtige Informationen zu diesen sind auf der Website „Wildnis in Deutschland“ unter http://www.wildnisindeutschland.de abrufbar.
Im 18. Jahrhundert bedeckten Allmenden zwei Drittel der Landfläche Mitteleuropas. In der kleinräumig reliefierten Jungmoränenlandschaft des voralpinen Moor- und Hügellandes in Südbayern – einem Verbreitungsschwerpunkt von Moorökosystemen – haben traditionell genutzte Allmendweiden bis heute überdauert. In diesem Übersichtsartikel sollen die Auswirkungen der Allmendbeweidung auf zwei deutschlandweit gefährdete Tierarten (Baumpieper – Anthus trivialis, Blaukernauge – Minois dryas) sowie auf Heuschreckengemeinschaften vorgestellt werden. Dazu werden die Allmendweiden mit der umgebenden Landschaft verglichen. Die Studien untermauern den großen Wert der Allmendweiden für den Biodiversitätsschutz. Die Grundlagen für die hohe Artenvielfalt sind: 1. Landschafts-/Habitatheterogenität, 2. Nährstoffarmut, 3. Großflächigkeit der Weiden und 4. lange Kontinuität der extensiven Weidenutzung. Die weitgehend natürlichen Standortgradienten und die Rinderbeweidung sind verantwortlich für eine große Vielfalt an Lebensraumtypen, Vegetationsstrukturen, Nährstoff- und Feuchtebedingungen sowie Expositionen. Besonders offene Nieder- und Zwischenmoore sind dabei entscheidend für eine hohe Biodiversität. Durch die zunehmende Aufdüngung des Grünlands auf Mineralboden verschiebt sich jedoch die Beweidungsintensität von den Moor- hin zu den Mineralbodenstandorten. Zur Offenhaltung der Moorstandorte innerhalb der Allmenden muss die Beweidung langfristig gesichert werden. Angrenzende Lebensräume – primär brachliegende (teil-)entwässerte Nieder- und Zwischenmoore – sollten in die Weiden integriert werden. Ausnahmen stellen traditionell genutzte Streuwiesen dar.
Bahnstrecken sind ein wichtiger Sekundärlebensraum der Zauneidechse. Um mehr über die Raumnutzung von Zauneidechsen in diesem Lebensraum zu erfahren, haben wir adulte Individuen während verschiedener Jahreszeiten an einer Bahnstrecke in Brandenburg besendert und ihre Aktionsräume analysiert. Zudem haben wir die Temperatur in verschiedenen Teilhabitaten der Echsen gemessen. Zauneidechsen nutzten im Frühjahr sehr kleine Aktionsräume von rund 50 m2, im Sommer vergrößerten sich diese auf rund 300 m2. Im Spätsommer stellten die Tiere ihre Aktivität schrittweise ein. Die Temperaturmessungen sowie die Fundpunkte der besenderten Tiere zeigten, dass der Bahngleisschotter, insbesondere im Sommer, gute Eigenschaften als Schlafplatz bietet. Während warmer Sommertage erwärmen sich Gleis und Randweg jedoch stark, weshalb Zauneidechsen tagsüber kühlere Bereiche an Böschung und Waldrand aufsuchten. Die Analyse der Temperatur in Schotter, Böschung und Wald während des Winters ergab, dass der Waldboden am besten isoliert war und auch bei anhaltend kalten Lufttemperaturen nicht durchfror. Er wurde nachweislich als Winterquartier genutzt. In der Böschung überwinterten gemäß unserer Analyse die meisten Tiere des Untersuchungsgebiets. Der Schotter bot erst in der Tiefe ausreichend Schutz vor Frost und wurde von einzelnen Zauneidechsen ebenfalls für die Überwinterung genutzt. Die Daten zeigen, dass insbesondere baubedingte Eingriffe in die Böschung ganzjährig eine Beeinträchtigung von Zauneidechsen darstellen können.
Um die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu beschleunigen, wurde die Habitapotenzialanalyse (HPA) im Jahr 2022 als Werkzeug zur Bewertung des Tötungsri- sikos von kollisionsgefährdeten Vogelarten durch Windenergieanlagen eingeführt. Die Arbeitsgruppe für regionale Struktur- und Umweltforschung (ARSU) legte 2023 eine Methode zur Durchführung der Habitatpotenzialanalyse vor. Diese wurde anhand von drei Windparks im Raum Osnabrück mit der bereits fertiggestellten Raumnutzungsanalyse (RNA) verglichen und hinsichtlich ihrer Eignung als Bewertungsmethode innerhalb der Fallstudie diskutiert. Die elf Fallbeispiele für sechs Arten Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Wespenbussard, Baumfalke, Weißstorch) zeigten, dass insbesondere die Prognose von Konzentrationspunkten der Flugaktivitäten durch die HPA nicht mit der RNA übereinstimmte. Auch eine eindeutige Präferenz für die in der Habitatpotenzialanalyse verwendeten Habitattypen konnte in den meisten Fällen nicht festgestellt werden. Dadurch konnten zwei wichtige Grundannahmen der HPA gemäß ARSU (2023) im Rahmen der Fallstudie nicht bestätigt werden.
Die wirksame Umsetzung der EU‑Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W‑VO) und weiterer verbindlicher Biodiversitätsziele erfordert sowohl seitens der EU als auch der Mitgliedstaaten ausreichende und verlässliche Finanzmittel. Der Beitrag untersucht, ob der Kommissionsvorschlag zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die sieben Jahre von 2028–2034 der EU dazu die notwendigen Beiträge leisten wird und kann. Die ersten vorliegenden Schätzungen zum erwarteten Finanzbedarf für Naturschutz in der Europäischen Union und in Deutschland werden zusammengefasst und wissenschaftlich begründete Eckpunkte für eine zukunftsfähige Biodiversitätsfinanzierung entwickelt. Auf Basis aktueller Studien wird gezeigt, dass die derzeit geplante Architektur und Ausstattung des künftigen EU-Haushalts sowie das 35‑%‑Mainstreaming‑Ziel für Klima und Umwelt völlig unzureichend und anfällig für wirkungsloses Greenwashing bleiben. Zentrale Erkenntnisse und Forderungen sind (1) der Abbau umweltschädlicher Subventionen, (2) die Anhebung und Präzisierung des Ausgabenziels (mindestens 43 % für Klima/Umwelt, 10 % evidenzbasiert für Biodiversität), (3) eine konsequent wirkungsorientierte Mittelverwendung, (4) ein stärker auf Wiederherstellung und Gemeinwohlleistungen ausgerichtetes GAP‑Design und (5) der bindende Erhalt und deutliche Ausbau des LIFE-Instruments. Ohne eine solche Neuaufstellung der Finanzarchitektur droht die EU, ihre rechtsverbindlichen Natur‑ und Klimaziele zu verfehlen. Die Folgen sind erhebliche langfristige ökologische und ökonomische Schäden.