
Ein 35-jähriger Mann mit langjährigem Cannabiskonsum verstarb nach mehrtägigem, therapieresistentem Erbrechen zu Hause. Morphologische und toxikologische Untersuchungen ergaben keine spezifische Todesursache. Die Gesamtschau legt eine arrhythmogene Komplikation im Rahmen eines Cannabis-Hyperemesis-Syndroms nahe.
Zusammenfassung Hintergrund KI-basierte Verfahren werden in der rechtsmedizinischen Forschung zunehmend eingesetzt. Zur Verwendung von KI in der forensischen Routine und insbesondere bei der Erstellung von Gutachten ist wenig bekannt. Ziel der Arbeit Es soll erhoben werden, ob und in welchem Ausmaß KI-Anwendungen in der Rechtsmedizin für die Gutachtenerstellung genutzt werden, und welche Einstellungen und offene Fragen es dazu gibt. Material und Methoden Im Dezember 2025 wurde eine Onlinebefragung an die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM) verschickt. Der Fragebogen bestand je nach Angabe, ob KI bereits für Gutachten genutzt wurde oder nicht, aus 21 bzw. 12 Fragen. Die Auswertung erfolgte überwiegend deskriptiv und mittels strukturierender Inhaltsanalyse. Ergebnisse 97 ausgefüllte Fragebogen lagen zur Auswertung vor. 46,4 % der Teilnehmenden ( n = 45) gaben an, KI-Anwendungen für die Erstellung von Gutachten genutzt zu haben. Das meistgenutzte KI-Tool war ChatGPT (84,4 %). KI-Anwendungen wurden v. a. für Literaturrecherche (51,1 %), Formulierungen (46,7 %) sowie Grammatik/Rechtschreibung (44,4 %) genutzt. Vereinzelt wurden auch Gutachtentexte ganz oder teilweise mit KI-Tools erstellt. Meistgenannte Vorteile waren Zeitersparnis, einfachere Recherche und Hilfe bei Stil/Struktur. Als Nachteile wurden v. a. KI-Fehler, erforderliche Überprüfung des Inhalts und Unklarheiten bezüglich Datensicherheit und Haftung genannt. Diskussion In der Rechtsmedizin tätige Sachverständige scheinen grundsätzlich offen gegenüber einer KI-Nutzung bei der Gutachtenerstellung zu sein. Bedenken bestehen bezüglich Datensicherheit und Haftung. Es besteht ein Wunsch nach Fortbildungen und Richtlinien zu Rahmenbedingungen der KI-Nutzung bei der Gutachtenerstellung.
Die DNA-Analyse von Tatortspuren leistet einen wesentlichen Beitrag in der heutigen Ermittlungsarbeit. Neben Sekretspuren spielen latente Hautkontaktspuren eine zentrale Rolle. Die Untersuchung Letzterer ist jedoch mit einer variablen, nicht vorhersehbaren Erfolgschance assoziiert. Die vorliegende Arbeit sollte die Relevanz von Hautkontaktspuren darstellen. Dabei sollte überprüft werden, wie häufig Hautkontaktspuren im Vergleich zu Sekretspuren in Fällen von Eigentumsdelikten zu Übereinstimmungen mit tatverdächtigen Personen (TV) führten. Für diese Untersuchung wurden retrospektiv die Ergebnisse der im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 15.10.2025 bearbeiteten Tatortspuren (ausgenommen Kapital- und Sexualdelikte) ausgewertet. Bei Vorliegen von Vergleichsmaterial tatverdächtiger Personen erfolgte ein Abgleich und bei Übereinstimmung eine biostatistische Auswertung der Spuren mittels Berechnung des Likelihood-Quotienten. Von 14.490 Spuren wurden 8986 Spuren STR-typisiert. Für 484 Spuren konnten Übereinstimmungen mit den DNA-Profilen von Tatverdächtigen festgestellt und biostatistisch bewertet werden. Etwa 87
Mit der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland am 01.04.2024 und der Anhebung des THC-Grenzwertes nach § 24a StVG am 22.08.2024 ergeben sich mögliche Auswirkungen auf das Fahrverhalten unter THC-Einfluss. U. a. für E‑Scooter-Fahrten liegen hierzu bislang nur begrenzte Daten vor. Retrospektive Analyse forensisch-toxikologischer Fälle von E‑Scooter-Fahrenden mit positivem THC- und/oder THC-Metaboliten-Nachweis in Blutproben aus dem Einsendegebiet des rechtsmedizinischen Instituts in Essen. Untersucht wurden Fallzahlen, Konzentrationen von THC und dessen Metaboliten, Prävalenz eines Mischkonsums von mindestens zwei Substanzen (inkl. Alkohol) sowie die zeitliche Latenz zwischen Vorfall und Blutentnahme. Verglichen wurden jeweils Zeiträume vor und nach der Teillegalisierung bzw. vor und nach der Grenzwertanhebung. Weder die THC- noch die Metabolitenkonzentrationen unterschieden sich signifikant zwischen den Zeiträumen. Der Anteil der Fälle mit Konsum weiterer Substanzen lag insgesamt bei 43
Die Diagnosestellung eines Schütteltraumas erfordert unter anderem den Ausschluss relevanter Differentialdiagnosen. Ein pädiatrischer Privatgutachter führte mehrfach als Ursache für ein subdurales Hämatom/Hygrom (SDH/SDHy) und retinale Blutungen (RB) SARS-CoV-2- und Rotavirus-Infektionen an. Infektionen mit SARS-CoV-2, die Folgen intrauteriner SARS-CoV-2-Infektionen sowie Rotavirus-Infektionen sollen als mögliche Differentialdiagnosen des Schütteltraumas überprüft werden. Es wurde eine selektive Literaturrecherche durchgeführt, unter besonderer Berücksichtigung der in den Privatgutachten angeführten Veröffentlichungen. Ein kausaler Zusammenhang oder eine Assoziation zwischen einer SARS-CoV-2- oder Rotavirus-Infektion und dem Auftreten von SDH/SDHy oder RB konnte nicht festgestellt werden. Intrauterine oder bestehende SARS-CoV-2- sowie Rotavirus-Infektionen stellen keine validen Differentialdiagnosen des Schütteltraumas dar.
Japanese forensic medicine began during the period of modern state formation, built upon German forensic medicine as its foundation. Under the principles of State Medicine (Staatsarzneikunde) introduced by Prof. Dr. med. Kuniyoshi Katayama (1855–1931), forensic education expanded from Tokyo to Kyoto, Fukuoka, etc.; however, many aspects of its actual adoption remain unclear. We investigated how Katayama’s legacy was propagated and developed by the next generation. This paper focuses on Prof. Dr. med. Mata-ichiro Kominami (1883–1954) of Kyoto Imperial University, one of Katayama’s successors. An examination of Kominami’s representative work, Textbook of Practical Forensic Medicine, 3rd edn. (1923) revealed the following characteristics. First, the focus of forensic medicine has shifted from legislative application to judicial application. Second, the liability of doctors was more clearly defined in the context of the legal system. Third, the specialized nature of forensic pathologists was clearly distinguished from that of clinical pathologists, in accordance with the principles of Eduard Ritter von Hofmann. Kominami introduced the latest Prussian autopsy regulation issued on 31 May 1922, through which he sought to standardize forensic autopsies in Japan. Guided by the advice of Georg Strassmann in particular, Kominami continued revising his book, aiming for systematic constitution based on the essence of national law. Throughout his life, he endeavoured to approach the ideals of German academic research for the practical application of Staatsarzneikunde.
Bei Stichverletzungen ist das Messer ein zentraler Träger biologischer Spuren, deren Sicherung, Analyse und Interpretation zur Rekonstruktion des Tatgeschehens beitragen können. Klassischerweise fokussiert die forensische DNA-Analyse auf die Identitätsebene, also die Zuordnung anhaftenden Spurenmaterials zu Personen. In komplexen Fällen reicht diese Individualisierung jedoch nicht aus, um Entstehungskontexte zu klären oder konkurrierende Aktivitätshypothesen zum Messer zu bewerten. Moderne forensisch-molekularbiologische Ansätze erweitern die Spureninterpretation daher um eine Ursprungs- und eine Aktivitätsebene. Mittels RNA-basierter Spurenartidentifikation lässt sich differenzieren, welche Gewebe (z. B. Blut, Haut, Herz-, Leber- oder Skelettmuskel) einer Messerklinge anhaften – und damit, welche Art und Schwere einer Verletzung wahrscheinlich vorliegt. Dies erleichtert die Unterscheidung etwa zwischen defensiven Schnittverletzungen, Alltagsverletzungen und gezielten Stichverletzungen. Auf der Aktivitätsebene rückt der DNA-Transfer in den Fokus. Den sensitiven Analyseverfahren steht die Abhängigkeit des DNA-Transfers von zahlreichen Variablen gegenüber, sodass die Frage, wie die DNA einer Person an einen Messergriff gelangte, nur evidenzbasiert auf Aktivitätenebene beantwortet werden kann. Unter Rückgriff auf experimentelle Studien zu Transfer, Prävalenz, Persistenz und Rückgewinnung von DNA sowie internationale Leitlinien zur DNA-Evidenzbewertung wird diskutiert, welche Aussagen zu konkurrierenden Aktivitätshypothesen möglich sind und wo die Grenzen liegen. Der Beitrag plädiert für eine systematische Sicherung und Untersuchung biologischer Spuren an Messern durch Integration von Identitäts-, Ursprungs- und Aktivitätsebene.
Bis 2024 bestand im Kanton Zürich für Betroffene häuslicher und sexueller Gewalt ohne sofortige Anzeigeerstattung kein flächendeckendes forensisches Angebot; die Spurensicherung hing weitgehend von der klinischen Dokumentation ab. Zur Ergänzung bestehender Versorgungsstrukturen wurde am Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich (IRM UZH) der rund um die Uhr erreichbare Aufsuchende Dienst Forensic Nurses (ADFN) aufgebaut. Darstellung von Konzeption und Struktur des ADFN sowie eine deskriptive Zwischenbilanz nach 18 Monaten Projektlaufzeit. Retrospektive deskriptive Auswertung aller ADFN-Kontakte. Erfasst wurden Art der Kontakte, Untersuchungsanlass, Alter und Geschlecht der untersuchten Personen, Untersuchungsort, Dauer und Abbrüche der Untersuchungen, nachträgliche Anzeigen sowie die Zahl durchgeführter Schulungen. Es wurden 660 Kontakte registriert (345 forensische Untersuchungen, 312 telefonische Konsultationen). Die Mehrheit der untersuchten Personen waren weiblich (86
The study aims to evaluate the applicability of the Dedouit MRI-based staging method to the distal tibial epiphysis and to assess its reliability for forensic age estimation, particularly with respect to legally relevant age thresholds. This retrospective, cross-sectional study included ankle MRI examinations of 201 individuals (118 males, 83 females) aged 8–25 years. All images were acquired using a 3.0 T MRI scanner with a fat-suppressed proton density-weighted turbo spin-echo sequence. Distal tibial epiphyseal maturation was classified into five stages according to the Dedouit staging system. Image evaluation was performed independently by two radiologists, with repeated assessments to determine interobserver and intraobserver agreement. Age distributions were analyzed according to sex and stage, and observer agreement was assessed using unweighted and weighted kappa statistics. All individuals classified as stage 1 were younger than 15 years, and stage 2 was observed exclusively in individuals younger than 18 years in both sexes. Stage 5 was first identified at 18 years of age in males. Mean age was significantly higher in males than in females at stages 3 and 4, while no significant sex-related differences were found in the other stages. Interobserver and intraobserver agreement was very good for all stages (κ and κw > 0.81, p < 0.001). The Dedouit staging method can be successfully applied to MRI assessment of distal tibial epiphyseal maturation and appears to be a reliable, nonionizing tool for forensic age estimation. Based on the minimum age concept, stages 2–3 and stage 5 may provide useful information for evaluating the 15-year and 18-year age thresholds; however, further studies with larger, sex-stratified populations and balanced age distributions are required to confirm these findings.
Die rechtsmedizinische Beurteilung knöcherner Verletzungen erlangt im Rahmen der Obduktion genauso Relevanz wie bei Knochen- und Skelettfunden. Bei noch nicht vorhandener Skelettierung sind weitere Arbeitsschritte bis zur Darstellung von Verletzungsspuren notwendig, wie z. B. die Mazeration oder technische Hilfsmittel wie die postmortale Computertomographie. Bei Knochenfunden sind Veränderungen des Knochens selbst infolge der Lagerung zu beachten, die Verletzungsbefunde zerstören oder vortäuschen können. Eine konsequente Einteilung knöcherner Verletzungen in prä-, peri- und postmortal ist notwendig. Die vorliegende Übersicht beschäftigt sich mit den Zeichen scharfer Gewalt an Knochen. Es erfolgte eine Auswertung der Literatur über eine strukturierte Suche in den gängigen biomedizinischen Datenbanken, ergänzt um Buchpublikationen und die eigene Fallarbeit. Knöcherne Verletzungen kommen bei Tötungen mittels scharfer Gewalt in etwa 60
Niedrigschwellige und auch in der Fläche verbreitete Angebote zur (rechts)medizinischen Versorgung (mutmaßlich) gewaltbetroffener Kinder und Jugendlicher benötigen differenzierte Strukturen mit Berücksichtigung des Alters und Entwicklungszustandes sowie des Ziels der Untersuchung und der damit unterschiedlichen Bedarfe von Minderjährigen. Mit der Auswertung und Gegenüberstellung der Daten der beiden niedrigschwelligen Angebote vom Netzwerk ProBeweis und der forensischen Kinderschutzambulanz sollte analysiert werden, inwieweit eine gewaltbetroffenenzentrierte Versorgung und ein niedersachsenweites Angebot implementiert werden konnten. Die seit 2010 in der forensischen Kinderschutzambulanz und seit 2012 im Netzwerk ProBeweis systematisch erfassten Daten der körperlichen Untersuchungen beider dargestellten Angebote und der Konsile in der forensischen Kinderschutzambulanz wurden anonymisiert retrospektiv deskriptiv mittels MS Excel, im Hinblick auf die Gesamtfallzahlen, die Alters- und Geschlechtsverteilung und die Vorstellungsgründe, ausgewertet sowie zur Überprüfung der Verteilung im Flächenland Niedersachsen die kooperierenden Kliniken und niedergelassenen sowie klinischen Zuweiser geografisch visualisiert. Im untersuchten Zeitraum wurden 1155 überwiegend weibliche Minderjährige erreicht, wobei sich bei der Inanspruchnahme Altersgipfel korrespondierend zu den jeweiligen Angebotsstrukturen zeigten. Sowohl im Netzwerk ProBeweis als auch in der forensischen Kinderschutzambulanz war die sexuelle Gewalt bzw. der Verdacht auf sexuelle Gewalt der Hauptvorstellungsgrund. Durch die Einbindung von Partnerkliniken sowie zuweisenden Krankenhäusern und Praxen wurde eine landesweite Versorgung in Niedersachsen erreicht. Bei der Implementierung niedrigschwelliger Versorgungsstrukturen sollten das besondere Schutzbedürfnis sowie die alters- und entwicklungsabhängig verschiedenen Bedarfe von Minderjährigen im Kontext der jeweiligen Fragestellung wie beispielsweise Diagnose- und/oder Spurensicherung mitgedacht werden. Hierbei können durch entsprechende Strukturen in der Fläche inakzeptable Versorgungslücken nachhaltig geschlossen und der (medizinische) Kinder- und Jugendschutz sichergestellt werden.
Es wird über den Tod eines 10 Jahre alten Mädchens berichtet, das nach 2 Tagen mit Übelkeit, Inappetenz und Durchfall leblos aufgefunden wurde. Todesursächlich war eine tiefe Aspiration von Mageninhalt, deren Ursache ein hyperglykämisches Koma war. Ein Diabetes mellitus war weder bei dem Mädchen noch ihrem jüngeren Bruder oder den Eltern bekannt. Im Nachgang hätten die Kindseltern über ein seit einigen Wochen bestehendes vermehrtes Durstgefühl ihrer Tochter berichtet, dieses jedoch eher als positiv bewertet, da „Trinken gesund sei“. Ferner fand sich eine Madenwurminfektion, im konkreten Fall eher als Nebenbefund einer harmlosen Darmparasitose.
Der plötzliche Kindstod (englisch: „sudden infant death syndrome“ [SIDS]) bezeichnet den unerwarteten Tod eines scheinbar gesunden Säuglings. Auch nach Untersuchung der Auffindesituation, einer vollständigen Obduktion, weiterführenden Untersuchungen und der Auswertung der klinischen Vorgeschichte des verstorbenen Kindes bleibt die Todesursache ungeklärt. Ziel dieses Übersichtsartikels ist es, die bisherigen Erkenntnisse zur Rolle von Zytokinen bei der Entstehung von SIDS zusammenzufassen. Zahlreiche Studien zeigen, dass ein dysreguliertes Level von Zytokinen eine maßgebliche Rolle bei SIDS-Fällen spielt. Eine differenzierte Untersuchung des Immunsystems sowie der beteiligten Faktoren, insbesondere von Zytokinen und Immunzellen, ist für die Analyse von SIDS-Fällen von essenzieller Bedeutung.
Background: People working in forensic medicine regularly face issues that are potentially afflictive and touch socially taboo topics. An online survey was conducted to determine stressors and the subjective distress experienced by persons working in forensic medicine in relation to specific cases, their attitudes toward this issue and the need for support services. Objective: In this survey three free-text items were qualitatively analyzed to generate hypotheses on the following questions: which aspects of cases are experienced as afflictive? What attitudes toward psychological stress among forensic practitioners and toward support options can be identified? Material and methods: Each of the three free-text items was analyzed independently by inductive category formation, using methods of qualitative content analysis according to Mayring. Results: Individual experiences, the specific activity, characteristics of the victim, the circumstances of the case and the surrounding conditions all play a role in the experience of psychological stress and strain. Most respondents were in favor of providing supervision/intervision options. Some of those who deny a need for such support options do not consider forensic casework to be stressful or consider other coping strategies to be sufficient. Some expressed fundamental concerns regarding the suitability of employees who experience stress in the work or regarding the formats supervision and intervision. Team dynamics and leadership culture can have a protective effect or exacerbate the stress. Conclusion: Apart from individual factors, the subjective case-related stress or the resulting mental distress is substantially influenced by management behavior, organizational aspects and team solidarity. A supportive working environment can help to reduce mental distress.
Background: Organ weight assessment is a critical part of every autopsy because abnormal organ weights can serve as an indicator of underlying diseases or pathological processes. In children it is common practice to compare body and organ measurements with existing reference data. Unfortunately, many studies are outdated, partially decades old. Aims: The present study was designed to determine current organ weights in children and thus demonstrate the need for updated referential weights. Methods: A total of 227 natural and unnatural deaths of children aged 0-14 years, examined between 2009 and 2023 at the Institute of Forensic Medicine of the Hannover Medical School, Oldenburg site, were reviewed. Based on the autopsy reports, an anonymized retrospective analysis was conducted. The mean body measurements and organ weights were calculated by age group and compared with the values reported in the literature. Results: Organ weights increased with age as in previous studies but in our study the children were generally larger in height and the organ weights tended to be higher than in previous (older) studies. Discussion: The data point to a long-term change ("secular trend"). To avoid drawing incorrect conclusions from supposedly increased organ weights, the outdated literature should no longer be used and new reference values are necessary.
Die juristische Bewertung bei Verdacht auf Straftaten unter Alkoholeinfluss verlangt konkrete Alkoholkonzentrationen zum Vorfallszeitpunkt. Die Blutalkoholkonzentration (BAK) kann gemessen oder anhand von Trinkmengenangaben ermittelt werden. Die praktische Durchzuführung wird in zahlreichen rechtsmedizinischen Lehrbüchern beschrieben. Verbindliche Vorgaben existieren in Deutschland nicht, jedoch ergeben sich aus der Rechtsprechung Rahmenbedingungen. Je nach Fallkonstellation können sich aber Detailfragen stellen, insbesondere zu Rückrechnungen anhand einer gemessenen BAK, BAK-Berechnungen anhand von Trinkmengenangaben, Umgang mit Vor- und Nachtrunkangaben sowie der Ermittlung der Trinkmenge aus einer gemessenen BAK. Bei der Durchführung der Berechnungen/Abschätzungen hat der Grundsatz „in dubio pro reo“ zu gelten, d. h., es ist eine Zugunsten-Betrachtung vorzunehmen, wenngleich diese aus pharmakokinetischer Sicht möglicherweise nicht ohne Weiteres nachvollziehbare Extremwerte ergeben kann.
Mitarbeitende rechtsmedizinischer Institute kommen regelmäßig mit potentiell belastenden und gesellschaftlich tabuisierten Themen in Berührung. Um die fallbezogene Belastung bzw. die psychische Beanspruchung rechtsmedizinisch tätiger Personen, ihre Einstellungen zu dieser Thematik und den Bedarf an Unterstützungsangeboten zu ermitteln, wurde eine Online-Befragung durchgeführt. Vorliegend wurden drei Freitext-Items einer umfangreicheren Befragung qualitativ ausgewertet, um Hypothesen zu folgenden Fragen zu generieren: Welche Aspekte bearbeiteter Fälle werden als belastend erlebt? Welche Einstellungen zu psychischen Belastungen bei rechtsmedizinisch tätigen Personen und zu entsprechenden Unterstützungsangeboten lassen sich erkennen? Jedes der drei Freitext-Items wurde einzeln durch induktive Kategorienbildung analysiert, dabei wurde auf Methoden der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring zurückgegriffen. Bei psychischer Belastung und Beanspruchung spielen eigene Erfahrungen, die konkrete Tätigkeit, Eigenschaften der geschädigten Person, die Fallumstände und die Rahmenbedingungen eine Rolle. Das Vorhalten eines Supervisions‑/Intervisionsangebotes wird von den meisten Befragten befürwortet. Diejenigen, die einen Bedarf verneinen, halten die rechtsmedizinische Fallarbeit nicht für belastend bzw. andere Bewältigungsstrategien für ausreichend oder äußerten grundsätzliche Bedenken hinsichtlich der Eignung von Mitarbeitenden, die Belastungen erleben, und hinsichtlich der Formate Supervision und Intervision. Teamdynamik und Führungskultur können protektiv wirken oder die psychische Beanspruchung verstärken. Die subjektive fallbezogene Belastung und die daraus resultierende psychische Beanspruchung wird, von individuellen Faktoren abgesehen, wesentlich beeinflusst von dem Führungsverhalten, organisatorischen Aspekten und dem Zusammenhalt im Team. Eine unterstützende Arbeitsumgebung kann dazu beitragen, psychische Beanspruchung zu reduzieren.
Hintergrund. Plötzliche und unerwartete Säuglingstode, bei denen auch nach Ausschöpfung der routinemäßig zur Verfügung stehenden Methodik keine plausible Todesursache gefunden wird, werden nach internationaler Konvention als Sudden Infant Death Syndrome, SIDS, klassifiziert. Fragestellung. In dieser Arbeit soll die Definition des SIDS im Wandel der Zeit beleuchtet werden und der Frage nachgegangen werden, ob dieser Begriff überhaupt noch zeitgemäß ist. Material und Methode. Es handelt sich um eine Übersichtsarbeit, basierend auf historischer und aktueller Literatur zu diesem Thema, Expertenempfehlungen und einer Auswertung amtlicher Statistiken. Ergebnisse. Die Definition des Begriffs „SIDS“ hat sich über mehr als 50 Jahren nur in wenigen Details geändert. Es handelt sich im Wesentlichen um eine Ausschlussdiagnose und nicht um eine Definition aufgrund des Vorhandenseins geteilter Merkmale. Die aktuelle „San Diego Definition“ beinhaltet allerdings Untergruppen, die in den älteren Fassungen noch nicht berücksichtigt wurden. In neuester Zeit wurde in den USA eine neue Nomenklatur eingeführt, die auf den Begriff SIDS verzichtet. Stattdessen wird die Bezeichnung „Unerklärter plötzlicher Tod“ („unexplained sudden death“) verwendet. Diese Arbeit diskutiert, ob dieser Paradigmenwechsel auch in Deutschland vollzogen werden sollte.