
Die klassische Beweiswurdigung des Lebenssachverhalts wird in diesem Aufsatz neueren akademischen Entwicklungen gegenubergestellt. Er dient der Auseinandersetzung mit tauglichen und untauglichen Interpretationsmethoden. Nicht alles was an Universitaten entwickelt wird, besteht anschliessend die lebenspraktische Prufung vor Gericht. Wie deckt man Pseudo-Beweise in rein appellatorischen Rechtsschriften oder unsachgemassen Gutachten auf?
Obskurantistisch ist eine Argumentation dann, wenn sie unbelegbare oder faktenwidrige Behauptungen plausibel erscheinen lasst und Aufklarung zu behindern sucht. Parteien, die ihren Standpunkt vor Gericht schlecht belegen konnen, geben oft trotzdem nicht auf. Um nicht mit leeren Handen dazustehen, generieren sie Beweis-Illusionen mit wenig validen Argumenten – oft als Medienkampagne orchestriert. Dreistes Lugen wollen gut ausgebildete und situierte Leute jedoch wegen des Gesichtsverlusts beim Ertapptwerden vermeiden. Wie deckt man Beweis-Illusionen auf und wie vermeidet man, dass die eigene kriminalistische Analyse in ihrer Beweiskraft zu wenig in die Tiefe geht? Einem Thema wird hier besonderen Raum gegeben: Kausalitat und Intentionen. Beweis-Illusionen zeichnen sich durch ihren fehlenden Kausalbezug zur Gesamtheit der Materialien aus.