Die bedarfsgerechte Versorgung mit Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Kommunikationshilfen oder Orthesen hat für Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Hinblick auf Teilhabe und Entwicklung eine hohe Bedeutung. Im Februar 2025 wurde im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) § 33 Absatz 5c in das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) eingefügt, um die Hilfsmittelversorgung bei Verordnungen durch Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) und Medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) zu vereinfachen. Ziel dieser Bestandsaufnahme war die Untersuchung des aktuellen Umsetzungstands und der Auswirkungen der Gesetzesänderung. In einem Mixed-Methods-Ansatz wurden 2 webbasierte Befragungen von Mitarbeitenden in SPZ und betroffenen Eltern durchgeführt. Ergänzend fanden halbstandardisierte Interviews mit verschiedenen Akteuren des Versorgungsprozesses statt: Mitarbeitende aus SPZ, Vertreter*innen der Krankenkassen und Hilfsmittelerbringer. Die Auswirkungen der Gesetzesänderung sind in vielen Bereichen bislang nur begrenzt erkennbar. Es bestehen unterschiedliche Auffassungen zum Vorgehen und zur Notwendigkeit zusätzlicher Prüfungen. Die Belastung der betroffenen Familien bleibt hoch. Die Ergebnisse weisen sowohl auf Unschärfen in der gesetzlichen Regelung als auch auf kommunikationsbedingte Hindernisse bei der Umsetzung hin. Die aktuelle Situation ist teilweise durch unrealistische Erwartungen, Missverständnisse und Kommunikationshindernisse geprägt. Die Hauptlast tragen weiterhin die Eltern von Kindern mit komplexem Versorgungsbedarf. Eine verbesserte Information und Kommunikation zwischen den beteiligten Akteuren sowie eine Klarstellung der gesetzgeberischen Intention könnten die Umsetzung der Regelung verbessern.