
Beschäftigte in der Landwirtschaft weisen internationalen Studien zufolge ein erhöhtes Suizidrisiko auf. Für Deutschland liegen hierzu bislang kaum belastbare Erkenntnisse vor. Ziel der Studie war es, auf Basis von Sekundärdaten die Suizidraten von Personen in landwirtschaftsnahen Berufen (grüne Berufe) im Vergleich zur übrigen Bevölkerung zu schätzen. Bevölkerungsbasierte deskriptive Studie anhand alters- und geschlechtsspezifisch aggregierter Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) Bayern zu Suiziden 2017–2024. Die PKS ordnet Suizidfälle dem vorwiegend ausgeübten Beruf zu. Als Grundgesamtheiten dienten verschiedene Bevölkerungsstatistiken. Aufgrund methodischer Unschärfen sind die Suizidraten als Schätzungen zu interpretieren. Im Untersuchungszeitraum wurden bei Personen in grünen Berufen 463 Suizide erfasst (im Mittel 57,9 ± 14,7 Fälle/Jahr). Die geschätzten Suizidraten lagen insgesamt sowie nach Geschlecht und Alter deutlich über denen der übrigen Bevölkerung. Bei 18- bis 59-jährigen Männern, der Gruppe mit der verlässlichsten Datengrundlage, war die Suizidrate 3,4-fach erhöht (95
Die Krebsregistrierung in Nordrhein-Westfalen (NRW) begann 1974 und hatte 2024 ihr 50-jähriges Jubiläum. Das Ziel dieses Beitrags ist es, die Aufbauphasen der Krebsregistrierung in NRW der Jahre 1974 bis 2025 darzustellen. Nach einem internationalen Symposium in Düsseldorf 1973 und mit Unterstützung der Gesellschaft zur Bekämpfung der Krebskrankheiten (später: Krebsgesellschaft NRW) wurde 1974 in Münster unter Federführung von Prof. Ekkehard Grundmann ein Krebsregister zunächst mit dem Fokus auf die onkologische Nachsorge aufgebaut. Da Pathologen ohne direkten Patientenkontakt nicht direkt an das Register melden konnten, blieb die Erfassung zunächst eingeschränkt. Bundespolitische Debatten der Jahre 1978 bis 1981 förderten den Aufbau von Krebszentren und Krebsregistern. Mit dem Krebsregistergesetz NRW von 1985 wurde die rechtliche Grundlage der epidemiologischen Krebsregistrierung im Regierungsbezirk Münster geschaffen. Die Einbindung der Pathologie erfolgte erst Anfang der 2000er-Jahre durch die Etablierung eines elektronischen Verfahrens zur Übermittlung von Pathologieberichten unter Nutzung von Kontrollnummern. Damit konnte die für Krebsregister erforderliche Vollzähligkeit von 95
Angesichts des demografischen Wandels gewinnt die Prävention von Stürzen bei Hochaltrigen zunehmend an Bedeutung. Der Beitrag beschreibt das Sturzgeschehen bei Personen ab 80 Jahren in Deutschland und untersucht relevante Risikofaktoren mit besonderem Fokus auf den Arzneimittelgebrauch. Grundlage sind Daten der epidemiologischen Längsschnittstudie Gesundheit 65+ zur gesundheitlichen Lage älterer Menschen in Deutschland. Analysiert wurden die 12-Monats-Sturzprävalenz bei Personen ab 80 Jahren sowie Risikofaktoren wie vorangegangene Stürze, Polypharmazie (dauerhafte Einnahme von ≥ 5 Arzneimitteln), sturzbegünstigende Arzneimittel (Fall-Risk-Increasing Drugs, FRIDs), körperliche und kognitive Einschränkungen sowie soziodemografische Merkmale. Die Studienpopulation umfasste 1742 Personen ab 80 Jahren. Für die Medikamentenanalyse standen Daten von 742 Teilnehmenden zur Verfügung. 38,1
In diesem Diskussionsbeitrag werden Präventive Hausbesuche (PHB) als niedrigschwellige, aufsuchende Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Gesundheitsförderung älterer Menschen diskutiert. PHB können dazu beitragen, Risiken wie Sturzgefahr, soziale Isolation oder Ernährungsmängel frühzeitig zu erkennen, die Gesundheits- und Versorgungskompetenz zu stärken und selbstständige Lebensführung im häuslichen Umfeld zu unterstützen. In Deutschland existiert eine wachsende Zahl von Projekten, deren Konzepte sich hinsichtlich Zielgruppen, Zugangswege, Qualifikation der Besuchskräfte, Leistungsspektrum, Evaluation, Trägerschaft und Finanzierung deutlich unterscheiden. Die Analyse zeigt, dass PHB an der Schnittstelle von kommunaler Altenhilfe, Gesundheitswesen und Pflege angesiedelt sind. Eine zentrale Herausforderung besteht in der langfristigen Finanzierung und Verstetigung bislang vielfach projektförmig organisierter Angebote. Für eine nachhaltige Implementierung sind konzeptionelle Klärungen, belastbare Evaluationen sowie sektorübergreifende Struktur- und Finanzierungsmodelle erforderlich. Die Prävention von Pflegebedürftigkeit sollte gesundheitspolitisch gezielter fokussiert und strukturell stärker in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung verankert werden.
Der Klimawandel stellt das menschliche Zusammenleben auf regionaler, nationaler und globaler Ebene vor große Herausforderungen. Die damit einhergehenden Extremwetterereignisse betreffen gerade in schnell alternden Gesellschaften wie Deutschland zunehmend ältere und hochaltrige Menschen. Im Diskurs über Anpassungsstrategien und umweltbewusstes Handeln wird die Diversität des Alter(n)s jedoch bislang nicht systematisch untersucht. Insbesondere Hochaltrige, die auf Unterstützung oder Pflege angewiesen sind, geraten sowohl in der Gerontologie als auch in der Umwelt- und Nachhaltigkeitsforschung häufig aus dem Blick. Ziel des Beitrags ist es, das an der Schnittstelle dieser beiden Forschungsbereiche entstehende neue Forschungsfeld zu beleuchten. Hierzu stellen wir zunächst den aktuellen Forschungsstand in der Alter(n)sforschung sowie der Umwelt- und Nachhaltigkeitsforschung dar und gehen anschließend auf die bisherigen Erkenntnisse zu ihren Verbindungen ein. Dabei zeigen wir bestehende Forschungslücken hinsichtlich der Anpassungsstrategien Hochaltriger sowie ihrer Möglichkeiten zu umweltbewusstem Handeln auf und skizzieren Perspektiven für die zukünftige theoretische und empirische Weiterentwicklung dieses Forschungsfeldes.
Körperliche Funktionsfähigkeit ist zentral für Autonomie und Teilhabe im hohen Alter. Ziel der Arbeit ist es, funktionale Einschränkungen bei Hochaltrigen in Deutschland anhand eines globalen Indikators (Global Activity Limitation Indicator - GALI) und bereichsspezifischer Indikatoren (Alltagsfunktionalität, Mobilität, Sensorik, Harninkontinenz) zu beschreiben. Ergänzend wird Gebrechlichkeit (Frailty) als Risikofaktor untersucht. Die Analysen basieren auf Daten des Deutschen Alterssurveys (DEAS) 2023 (n = 938) und der Studie Gesundheit 65+ 2021/2022 (n = 2028) für Personen ab 80 Jahren in Privathaushalten. Der GALI wird datensatzübergreifend, weitere Indikatoren datensatzspezifisch ausgewertet. Die Ergebnisse werden nach Geschlecht und Einkommen differenziert. Etwa ein Viertel der Hochaltrigen ist stark funktional eingeschränkt; dies zeigt sich konsistent in beiden Datensätzen. Bei der Alltagsfunktionalität zeigen Männer signifikant bessere Werte als Frauen. Rund ein Drittel ist beim Gehen von mehr als einem Kilometer und knapp ein Sechstel beim Treppensteigen stark eingeschränkt. Schwere sensorische Einschränkungen betreffen 10
Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko für gesundheitliche Beeinträchtigungen und Pflegebedürftigkeit. Etwa 14
Die Alzheimer-Erkrankung und andere Formen von Demenz zählen zu den schwerwiegenden Volkskrankheiten, deren gesellschaftliche und gesundheitssystemische Bedeutung in den kommenden Jahren weiter zunehmen wird. Prognosen zur Krankheitslast sind entsprechend besorgniserregend. Gleichzeitig wurden in der Forschung, insbesondere im Bereich der Risikoreduktion, erhebliche Fortschritte erzielt. So ist eine Vielzahl etablierter Schutz- und Risikofaktoren auf individueller Ebene identifiziert worden und etliche daran anknüpfende Interventionsstudien wurden durchgeführt. Zunehmend richtet sich der Fokus jedoch auf bevölkerungsbezogene Maßnahmen zur langfristigen Reduktion der Demenzfälle. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den aktuellen Forschungsstand. Ausgehend von der Datenlage zur Krankheitslast wird zunächst auf etablierte Risikofaktoren eingegangen. Darauf aufbauend werden neuere, bislang weniger berücksichtigte potenzielle Einflussfaktoren erläutert, bestehende Interventionsansätze zusammengefasst und die Bedeutung bevölkerungsbezogener Präventionsstrategien für Public Health und Gesundheitspolitik eingeordnet.
Die Literatur zeigt, dass künstliche Intelligenz (KI) trotz bestehender Einschränkungen neue Möglichkeiten bieten kann, Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben zu unterstützen. Der aktuelle Forschungsstand in Deutschland zum Einsatz von KI zur Förderung beruflicher Teilhabe ist jedoch unübersichtlich. Ziel dieses narrativen Reviews ist es daher, einen aktuellen Überblick über Projekte und Publikationen zu geben, die in Deutschland durchgeführt beziehungsweise veröffentlicht wurden. Für den Zeitraum von 2020 bis 2025 wurde eine strukturierte Recherche in mehreren Datenbanken und auf einschlägigen Websites durchgeführt. Eingeschlossen wurden Projekte und Publikationen, die sich mit dem Einsatz von KI im beruflichen Kontext für Menschen mit Behinderungen befassen. In einer thematischen Analyse wurden Chancen und Herausforderungen des KI-Einsatzes herausgearbeitet. Es wurden 16 Projekte und 8 Publikationen identifiziert. Die Analyse zeigt, dass KI dazu beitragen kann, Barrieren zu überwinden, etwa durch die Unterstützung von Arbeitsprozessen und die Förderung von Selbstbestimmung. Zugleich werden Herausforderungen deutlich, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, mangelnde Transparenz bei der Datenverarbeitung sowie mögliche personelle und finanzielle Mehraufwände beim Einsatz KI-gestützter (assistiver) Technologien. Auf Grundlage der Analyse von Projekten und Publikationen schließt der Artikel mit praktischen Empfehlungen und Implikationen für die zukünftige Forschung zum Einsatz KI-gestützter Technologien zur Förderung beruflicher Teilhabe.
Seit 2015 können Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) zur spezialisierten Versorgung gegründet werden. Die MZEB entstehen im Spannungsfeld zwischen regulärer ambulanter Versorgung, die allen Menschen offenstehen sollte, und spezialisierter Behandlung. Die Zielgruppen wurden bislang nicht eindeutig definiert. Das vom Innovationsfonds geförderte Projekt MeZEB untersucht die Rolle der MZEB in der Versorgungspraxis. Qualitative vergleichende Fallstudie im Zeitraum 2019–2022 an 2 MZEB mit Mixed-Methods-Design und qualitativer Hauptstudie. Zu 2 Erhebungszeitpunkten wurden Leitfadeninterviews mit Menschen mit Behinderung bzw. ihren An- und Zugehörigen geführt. Ergänzend erfolgten teilnehmende Beobachtungen, Gruppendiskussionen und Expert*inneninterviews. Die Nutzer*innen verbanden mit den MZEB hohe Erwartungen vor dem Hintergrund negativer Erfahrungen in der ambulanten Regelversorgung. Die Nutzung reichte von einmaligen Konsultationen bis zur langfristigen Begleitung. Eine wichtige Rolle spielten MZEB bei der Hilfs- und Heilmittelversorgung, sozialmedizinischen Diagnostik und Begutachtung. Sie boten zeitliche, organisatorische und emotionale Entlastung und hatten das Potenzial, die Versorgung grundlegend zu verbessern. Gleichzeitig zeigten sich ambivalente Bewertungen und weiterhin ungedeckte Versorgungsbedarfe. Die untersuchten MZEB unterschieden sich deutlich hinsichtlich Aufgabenprofil und Versorgungsansatz. Für Betroffene und Angehörige ist daher häufig unklar, welche Leistungen von einem MZEB erwartet werden können. Die Option, selber behandeln zu können, eine stärkere Orientierung an regionalen Versorgungsbedarfen sowie eine engere Kooperation der MZEB erscheinen sinnvoll.
Um politische Handlungsbedarfe zur Gesundheit und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ableiten zu können, werden belastbare, bevölkerungsbezogene Daten benötigt – auch im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Artikel enthält die Aktualisierung einer 2016 publizierten Übersicht zu entsprechenden Datenquellen in Deutschland. Recherchiert wurden bevölkerungsbezogene Studien und Surveys, Daten der amtlichen Statistik und Prozessdaten ab 2015. Die Datenquellen sollten für die Gesundheitsberichterstattung (GBE) geeignet sein – insbesondere mit Blick auf Bevölkerungsbezug, Regelmäßigkeit der Erhebung und Verfügbarkeit – und den Empfehlungen der Vorstudie für den Teilhabesurvey entsprechen. Zur Kategorisierung wurde das dort beschriebene Stufenkonzept genutzt. Identifiziert wurden 12 Studien und Surveys, 5 Datenquellen der amtlichen Statistik und 2 Prozessdatenquellen, die Daten zu Gesundheit und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten und in unterschiedlicher Breite bzw. Tiefe enthalten. Im Vergleich zur vorherigen Übersicht ist mit dem Teilhabesurvey eine zentrale Datenquelle hinzugekommen. Lücken bestehen insbesondere bei Datenquellen zu Kindern und Jugendlichen. In Deutschland existiert eine Vielzahl regelmäßig erhobener Datenquellen zu Behinderung, Gesundheit und Teilhabe, deren Potenzial für Auswertungen und Berichterstattung noch nicht ausgeschöpft ist. Weiterhin ist es notwendig, die Teilnahme an Studien barrierearm zu gestalten. Sinnvoll wäre die Nutzung von Standardinstrumenten bzw. die Integration eines kurzen Instruments zur Teilhabe in die Surveys. Ein Kernindikatorenset für die GBE könnte dazu beitragen, die evidenzbasierte Identifikation von Handlungsbedarfen zu unterstützen.
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben ist eine wesentliche Dimension gesellschaftlicher Teilhabe. Die UN-Behindertenrechtskonvention, das EU-Recht und das Grundgesetz verpflichten dazu, das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit zu sichern. Rechtlich verankert sind insbesondere Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe, Diskriminierungsverbote und angemessene Vorkehrungen, Barrierefreiheit von Arbeitsplätzen sowie die Interessenvertretung durch die Schwerbehindertenvertretung. Strittig ist die Rolle geschützter Beschäftigung. Zudem bestehen Wechselwirkungen der sozialen Sicherung bei Erwerbsminderung mit den Rechten auf Bildung, Gesundheit und Rehabilitation. Insgesamt besteht hoher Forschungsbedarf.
Mit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) im Jahr 2009 hat sich Deutschland verpflichtet, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung systematisch zu fördern und darüber regelmäßig Bericht zu erstatten. Laut Nationalem Aktionsplan soll die Datenlage zu Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung verbessert werden, wobei die menschenrechtliche Perspektive der Konvention besonders zu beachten ist. Bisher wurden drei entsprechend konzipierte Berichte mit dem programmatischen Titel „Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen. Teilhabe – Beeinträchtigung – Behinderung“ vorgelegt, ein vierter liegt als Entwurf vor. Diese Berichterstattung flankiert die nach Ratifizierung der UN-BRK deutschlandweit obligatorische Transformation zur inklusionsorientierten Eingliederungshilfe und Rehabilitation. Als werte- und wirkungsorientierte Berichterstattung kann sie dazu mit differenzierter und diversitätssensibler Datenqualität wesentlich beitragen. Entsprechend solides Wissen soll nun mit dem Teilhabesurvey weiter ausgebaut und laufend verbessert werden. Die vorliegende narrative Übersicht zeichnet die Entwicklung der Teilhabeberichterstattung von der normativen und institutionellen Grundlegung bis zur aktuellen Daten- und Transformationsphase nach. Sie ordnet die Funktionen, Grenzen und offenen Baustellen der Berichterstattung und fragt, ob Berichte tatsächlich Teilhabe verbessern. Dazu werden begriffliche Grundlagen geklärt, methodische Entwicklungen und Datenprobleme analysiert, Spannungen zwischen unterschiedlichen Behinderungsverständnissen beleuchtet, aber auch die institutionellen Rollen dargestellt.
Die Hebammenversorgung in Deutschland wird bislang weder systematisch erfasst noch gesteuert. Ein zentrales Register und eine standardisierte Planungsgrundlage fehlen, wodurch belastbare Daten zur Versorgungssituation nur begrenzt vorliegen. Regionale Analysen deuten zugleich auf erhebliche Unterschiede im Zugang zu Hebammenhilfe hin. Ziel der Studie war es, die Methodik der Bedarfsplanungsrichtlinie (BPL-RL) auf die Hebammenversorgung zu übertragen und regionale sowie soziale Disparitäten bundesweit kleinräumig zu analysieren. Adressdaten des Deutschen Hebammenverbands (DHV, Stand August 2024) wurden über Postleitzahlen geokodiert und auf Kreisebene aggregiert. Auf Grundlage der Systematik der BPL-RL wurden Versorgungsgrade für Frauen im gebärfähigen Alter (15–49 Jahre) berechnet, anhand des German Index of Socioeconomic Deprivation (GISD, 2022) adjustiert und durch Fahrzeitanalysen ergänzt. Die Analysen zeigten eine ausgeprägte sozialräumliche Ungleichverteilung. 23,8
Die bedarfsgerechte Versorgung mit Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Kommunikationshilfen oder Orthesen hat für Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Hinblick auf Teilhabe und Entwicklung eine hohe Bedeutung. Im Februar 2025 wurde im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) § 33 Absatz 5c in das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) eingefügt, um die Hilfsmittelversorgung bei Verordnungen durch Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) und Medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) zu vereinfachen. Ziel dieser Bestandsaufnahme war die Untersuchung des aktuellen Umsetzungstands und der Auswirkungen der Gesetzesänderung. In einem Mixed-Methods-Ansatz wurden 2 webbasierte Befragungen von Mitarbeitenden in SPZ und betroffenen Eltern durchgeführt. Ergänzend fanden halbstandardisierte Interviews mit verschiedenen Akteuren des Versorgungsprozesses statt: Mitarbeitende aus SPZ, Vertreter*innen der Krankenkassen und Hilfsmittelerbringer. Die Auswirkungen der Gesetzesänderung sind in vielen Bereichen bislang nur begrenzt erkennbar. Es bestehen unterschiedliche Auffassungen zum Vorgehen und zur Notwendigkeit zusätzlicher Prüfungen. Die Belastung der betroffenen Familien bleibt hoch. Die Ergebnisse weisen sowohl auf Unschärfen in der gesetzlichen Regelung als auch auf kommunikationsbedingte Hindernisse bei der Umsetzung hin. Die aktuelle Situation ist teilweise durch unrealistische Erwartungen, Missverständnisse und Kommunikationshindernisse geprägt. Die Hauptlast tragen weiterhin die Eltern von Kindern mit komplexem Versorgungsbedarf. Eine verbesserte Information und Kommunikation zwischen den beteiligten Akteuren sowie eine Klarstellung der gesetzgeberischen Intention könnten die Umsetzung der Regelung verbessern.
In den letzten Jahrzehnten ist die Lebenserwartung in Deutschland stetig angestiegen. Dies gilt auch für Menschen mit körperlicher, geistiger und Mehrfachbehinderung, allerdings auf einem deutlich niedrigeren Niveau. Unterschiede zur Allgemeinbevölkerung zeigen sich in Gesundheit, Teilhabe und Lebensqualität. Multimorbidität, chronische Erkrankungen und Gebrechlichkeit treten bei Menschen mit geistiger Behinderung/schwerer Mehrfachbehinderung früher und häufiger auf und führen zu Einschränkungen im Alltag sowie erhöhter Pflegebedürftigkeit. Bei einem Teil der Menschen mit geistiger Behinderung (MmgB) spielen zudem behinderungsspezifische Risiken eine Rolle, etwa durch eine erhöhte Prävalenz von Epilepsien und psychischen Störungen oder beim Down-Syndrom durch eine frühe Demenz. Neben medizinischen Herausforderungen spielen im Alter auch psychosoziale Faktoren wie Einsamkeit, unzureichende Teilhabe und Trauer über den Verlust zuvor beherrschter Fähigkeiten eine wichtige Rolle. Trotz verbesserter Versorgung bleibt die durchschnittliche Lebenserwartung insbesondere von Menschen mit schweren Formen einer geistigen Behinderung bzw. schwerer Mehrfachbehinderung deutlich reduziert. Auch sie haben meist den Wunsch, in vertrauter Umgebung zu altern und zu sterben, müssen jedoch aufgrund unzureichender Versorgung in der Realität häufig einen ungewollten Wechsel in ein Altenpflegeheim akzeptieren. Neben epidemiologischen Daten werden in diesem Übersichtsartikel die besondere Problemlage bei alternden Menschen mit geistiger Behinderung sowie praxisrelevante Implikationen für eine bessere Versorgung und Teilhabe erörtert.
Sexuelle Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung ist weiterhin ein marginalisiertes Themenfeld im Kontext des Teilhabediskurses. Narrative und Fakten, die die (sexuellen) Lebenswirklichkeiten der Zielgruppe bestimmen, zeigen deutlich, dass die Realisierung sexueller Selbstbestimmung primär von behindernden gesellschaftlichen Vorstellungen, strukturellen Herausforderungen und paternalistischen Alltagspraktiken geprägt ist. Diese stehen zumeist im Widerspruch zu sexuellen Menschenrechten. Das Forschungsprojekt ReWiKs hat ein umfangreiches themenspezifisches Medienpaket entwickelt, Fortbildungen für Fachkräfte durchgeführt und partizipationsorientierte Gesprächsformate (Freiraum-Gruppen) für Menschen mit Behinderung konzipiert. Die empirischen Resultate dieser Aktivitäten zeigen bedeutsame Kompetenzentwicklungen der Fachkräfte, jedoch auch erhebliche strukturell und institutionell bedingte Herausforderungen in der Entwicklung und Umsetzung sexualfreundlicher Einrichtungskulturen. Die partizipativ konzipierten Gesprächsformate für Menschen mit Behinderung eröffnen Räume für Resonanz, Austausch, Anerkennung und sexuelle Bildung. Aus den Erkenntnissen des Projekts werden multidimensionale Konsequenzen für Teilhabefragen im Kontext selbstbestimmter Sexualität abgeleitet.
Diese narrative Übersicht gibt einen Überblick über juristische und gesellschaftliche Aspekte von Doping im Sport, welches ein komplexes und vielschichtiges Phänomen darstellt. Doping ist nicht nur ein Problem des Spitzen- und Profisports, sondern insbesondere auch des Breiten- und Freizeitsports. Die juristischen Aspekte des Dopings umfassen die rechtlichen Rahmenbedingungen, die den Umgang mit Dopingsubstanzen regeln, sowie die Strafen und Sanktionen, die bei Verstößen ausgesprochen werden können. Die hierzu erlassenen sportrechtlichen Regelungen des WADA- und NADA-Codes sollen ebenso wie die staatlichen Anti-Doping-Regelungen den Einsatz von Dopingmitteln im Sport verhindern und die Sportler vor den gesundheitlichen Risiken des Dopings schützen. In Deutschland ist hierzu 2015 ein eigenständiges Anti-Doping-Gesetz erlassen worden. Gesellschaftliche Aspekte des Dopings umfassen die Auswirkungen des Dopings auf die Gesellschaft und die Kultur des Sports, indem es die geltenden Werte und Normen untergräbt. Doping im Sport beeinträchtigt die Fairness, Chancengleichheit und Integrität des sportlichen Wettbewerbs. Daneben können die Einnahme von Dopingsubstanzen und die Anwendung von Dopingmethoden zu schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Schäden führen. Insoweit sind präventive Anti-Doping-Maßnahmen nicht nur eine Aufgabe des Sports selbst, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: Sie dienen dem Schutz von Fairness und Transparenz, dem Vertrauen in den Sport sowie dem Schutz der Gesundheit der Sportler. Nur durch eine enge Zusammenarbeit aller im Sport beteiligten Akteure kann eine nachhaltige Lösung für das Problem des Dopings gefunden werden.
Die Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit durch strukturierte Infektionsprävention ist heute fest verankert. Die Etablierung unabhängiger Institutionen, evidenzbasierter Richtlinien und sektorenübergreifender Kooperationen in der Hygiene war jedoch kein Selbstläufer, sondern Ergebnis tiefgreifender historischer Entwicklungen und gesundheitlicher Krisen. Ziel des Beitrags ist es darzustellen, welche Entwicklungen in Deutschland zur Institutionalisierung der Infektionshygiene geführt haben und welchen wechselnden Herausforderungen sie seit der Gründerzeit begegnen muss. Durch Industrialisierung und Urbanisierung entstanden im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts Probleme in der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die zu schweren Infektionsausbrüchen führten. Ab den 1920er-Jahren mussten Lösungen für die gesundheitsgefährdende Luft- und Bodenbelastung infolge des technischen Fortschritts entwickelt werden und nach 1950 gerieten nosokomiale Infektionen in den Fokus. Die Gründung der Königlichen Versuchs- und Prüfungsanstalt für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 1901 war ein bedeutender Schritt für die Institutionalisierung der Infektionshygiene. Wechselnden Anforderungen entsprechend wurde das Aufgabenspektrum angepasst und zusätzliche Institute gegründet. Durch das Infektionsschutzgesetz sind heute das Robert Koch-Institut und die bei ihm angesiedelte Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe (KRINKO) mandatiert, Aufgaben der Infektionshygiene wahrzunehmen. An Schnittstellen mit anderen für Infektionsprävention und -hygiene zuständigen Einrichtungen des Bundes erzeugt die interinstitutionelle Zusammenarbeit Synergien zum Schutz der Bevölkerung.