Der 1995 verstorbene amerikanische Soziologe James S. Coleman hat sich in seinem "opus magnum", den fast 1000-seitigen "Foundations of Social Theory" aus dem Jahre 1990 (Coleman 1990) neben vielen anderen Themenbereichen auch mit Normen, Sanktionen und sozialer Kontrolle beschäftigt. Leider sind diese Überlegungen bislang kaum von der Kriminologie oder Rechtssoziologie perzipiert worden. Daher wird sich der folgende Beitrag dem Colemanschen Begriffsapparat sowie seinen methodologischen und theoretischen Annahmen widmen, die sich auf Normen, Sanktionen und soziale Kontrolle beziehen.1 Da Coleman innerhalb der Soziologie zu den Hauptvertretern des Rational-Choice-Ansatzes zählt (vgl. zu diesem Ansatz z.B. Coleman/Fararo 1992; Kunz 1997; Esser 1999), sollen hier kurz die Grundannahmen dieses Ansatzes genannt werden, die aus drei theoretischen Kernannahmen sowie einer methodologischen Annahme bestehen.