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Zwischen den Pastoralbriefen und dem lukanischen Schrifttum gibt es zahlreiche auffallende Berührungspunkte sprachlicher, gedanklicher und sachlicher Art. Im folgenden möchten wir versuchen, eine einigermaßen umfassende Übersicht zu geben, um damit die Dringlichkeit des Problems zu erweisen. Seine Geschichte ist so alt wie die wissenschaftliche Erforschung der Pastoralbriefe selbst.
Article DER GRUSS AN MARIA (Lc 1 28). Eine philologische Betrachtung zu seinem Sinngehalt was published on January 1, 1962 in the journal Zeitschrift für die neutestamentliche Wissenschaft (volume 53, issue 1-2).
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E. Haenchen behandelt einleitend zu seinem Kommentar (Meyer III 1956) die mancherlei, in der Literatur der ältesten Kirche verstreuten biographischen Notizen über Lukas. Seiner Ansicht nach enthalten die erstmals von Irenäus gebotenen ausführlicheren Äußerungen (adv. haer. III, l, 1; 10, 1; 14, 1—4 u. a.) nichts, was er nicht aus dem lukanischen Doppelwerk habe herauslesen können (S. 7f.). »Ein davon unabhängiges Wissen über Lukas wird nicht sichtbar« (so auch Loisy 1920). Wo man es festzustellen glaubte, hält es vor der unerbittlichen Kritik der neuesten Forschung, die in ihm durchweg sehr späte Produktion sehen muß, nicht stand. So etwa, wenn Euseb (h. e. III, 4, 6; Schwartz S. 192, 19ff.) die zusätzliche Nachricht vorträgt : $ $ * . Zwar könne er vielleicht die Nachricht von Julius Africanus übernommen haben, aber es sei wahrscheinlicher, daß sie aus seinen (verlorenen) Quaestiones evangelicae stamme (S. 9 Anm. 7; H. beruft sich auf F. JacksonK. Lake, The Beginnings of Christianity, vol. II, Proleg. II Criticism, 1922, S. 2471). Vermutlich habe die Tradition von Lukas dem Antiochener ihren Ursprung in der »westlichen« Wir-Lesart Act lias, welche, da Irenäus als vorzüglicher Kenner des »westliehen« Textes sie nicht erwähnt, doch wohl erst später aufgekommen sein müsse. Schließlich lasse sich eine Bereicherung der Lukas-Tradition auch für die spätere Zeit feststellen. Die ganz späten sog. monarchianischen Prologe des 4. oder 5. Jh.s kennen beispielsweise die zusätzliche Überlieferung: serviens deo sine crimine. nam neque uxorem umquam Habens neque füios LXXIV annorum obiit in Bithynia plenus spiritu sancto (wiederum verweist H. auf den schon 1922 erschienenen Band Beg. II, S. 260ff.). Es sei erlaubt, diese Darstellung des Kommentars, der übrigens keiner Empfehlung bedarf, im folgenden in Frage zu stellen. Zweifellos ist der sog. monarchianische Lukasprolog (und vermutlich auch Euseb) von einer sehr alten Überlieferung abhängig, nämlich dem antimarcionitischen Lukasprolog. Zu letzterem haben vor allem De Bruyne und Harnack seit 1928 Beiträge geliefert, deren