Mit Datum vom 25. April 1943 wurde die 12. und vorletzte Verordnung zum Reichsbürgergesetz erlassen, die in den §§ 1-2 eine Staatsbürgerschaft auf Widerruf und in § 3 den Status eines Schutzangehörigen des Deutschen Reichs einführte, während § 4 festlegte, dass Juden und Zigeuner nicht Staatsangehörige, Staatsangehörige auf Widerruf oder Schutzangehörige werden könnten. Taggleich ergingen eine Verordnung über die Staatsangehörigkeit auf Widerruf und die 1. Verordnung über die Schutzangehörigkeit des Deutschen Reichs. Knapp einen Monat später, mit Datum vom 20. Mai 1943, stellte Wilhelm Stuckart, Staatssekretär im Reichsministerium des Innern, einen Aufsatz über die Entwicklung des Staatsbürgerrechts im Nationalsozialismus fertig. Um »auf rassenpolitischer Grundlage das Reich der deutschen Volksgemeinschaft zu errichten«, sei durch die »Schaffung des Reichsbürgerrechts in den Nürnberger Gesetzen von 1935 und die Judengesetzgebung [...] ein scharfer Trennungsstrich in rassischer Hinsicht gezogen« worden. Seit 1938, vor allem aber im Verlauf des Krieges, sei das »Deutsche Reich in die Lage gekommen, über den innerdeutschen Bereich hinaus weite Gebiete Europas zu ordnen, hier auch nichtdeutsche Volksgruppen zu erfassen und ihr staatsrechtliches Verhältnis zum Reich zu regeln.« An das Staatsangehörigkeitsrecht seien damit »erstmals Aufgaben einer völkischen Reichsgestaltung herangetreten, die eine Lösung sowohl auf der Grundlage der tatsächlichen volklichen Struktur und der völkischen Weltanschauung als auch im Interesse des Deutschen
As the regime collapsed in 1989/90, it became clear that an extreme right movement had already developed in East Germany. Its origins and development have been variously interpreted as, first, an outcome of the conditions the GDR, second, a result of the Wende, the great change, and third, an outcome of the unification process. This article integrates all three interpretations. It shows how a heterogeneous, politically diffuse skinhead milieu arose as the first extreme right cliques began to develop in the GDR; how, at the time of the Wende, it acquired a radically nationalistic political orientation; and how it became part of a pan-German 'national opposition' in the reunited Germany.