Eine moderne Form der Übernahmetaktik durch „Heranschleichen“ (auch Creeping-In genannt), in der mittels Cash Settled Equity Swaps die Meldepflichten des WpHG systematisch unterwandert werden, bis spätestens bei einem Aktienanteil von 30 % ein Pflichtangebot für alle noch ausstehenden Aktien abgegeben werden muss, zieht vermehrt Aufmerksamkeit auf sich. Bei dieser Taktik sind die Akquisiteure allerdings nicht an einer vollständigen Übernahme interessiert, sondern beabsichtigen unter Ausnutzung historisch geringer Hauptversammlungspräsenzen lediglich den Erwerb einer Hauptversammlungsmehrheit, mit der bereits wesentliche Entscheidungen über Gewinnverwendung, Kapitalmaßnahmen etc. entscheidend beeinflusst werden können. Da dieses Pflichtangebot mindestens dem Durchschnittskurs der vorangegangenen drei Monate entsprechen muss, ist – auf den ersten Blick – eine große Gefahr für eine ungewollte Annahme des Angebots durch die Aktionäre gegeben. Das Ziel dieser Arbeit besteht in der Analyse der Wirksamkeit des Pflichtangebots. Wir zeigen, dass die Annahmegefahr verringert werden kann, indem die Veröffentlichung des Pflichtangebots auf einen günstigen Zeitpunkt verschoben wird. Je weiter der Aktienkurs den Durchschnittskurs der vorangegangenen drei Monate hierbei überschreitet, desto geringer fällt die Annahmewahrscheinlichkeit aus. Gemäß historischer Renditen kann mit der Vorgabe, dass bei Ankündigung des Pflichtangebots der aktuelle Aktienkurs um mindestens 14 % über dem 3-Monatsdurchschnittskurs liegen muss, was im Mittel alle acht Monate der Fall ist, die Gefahr einer Angebotsannahme auf weniger als fünf Prozent reduziert werden. In Logit-Regressionen wird weiterhin der Einfluss von unternehmensspezifischen und Marktumfeld-Faktoren auf die Annahmegefahr untersucht.