
»[…] wenn ›die Quelle‹ die Reliquie historischen Arbeitens ist – nicht nur Uberbleibsel, sondern auch Objekt wissenschaftlicher Verehrung –, dann ware analog ›das Archiv‹ die Kirche der Geschichtswissenschaft, in der die heiligen Handlungen des Suchens, Findens, Entdeckens und Erforschens vollzogen werden.« Achim Landwehr wirft in seinem geschichtstheoretischen Essay den Historikern ihren »Quellenglauben« vor – diese Kritik liese sich im digitalen Zeitalter leicht auf die Heilsversprechen der Apostel der »Big Data Revolution« ubertragen. Zwar regen sich mittlerweile vermehrt Stimmen, die den »Wahnwitz« der digitalen Utopie in Frage stellen, doch wird der offentliche Diskurs weiterhin von jener Revolutionsrhetorik dominiert, die standardmasig als Begleitmusik neuer Technologien ertont. Statt in der intellektuell wenig fruchtbaren Dichotomie von Gegnern und Befurwortern, »First Movers« und Ignoranten zu verharren, welche die Landschaft der »Digital Humanities« ein wenig uberspitzt auch heute noch kennzeichnet, ist das Ziel dieses Beitrages eine praxeologische Reflexion, die den Einfluss von digitalen Infrastrukturen, digitalen Werkzeugen und digitalen »Quellen« auf die Praxis historischen Arbeitens zeigen mochte. Ausgehend von der These, dass ebenjene digitalen Infrastrukturen, Werkzeuge und »Quellen« heute einen zentralen Einfluss darauf haben, wie wir Geschichte denken, erforschen und erzahlen, pladiert der Beitrag fur ein »Update« der klassischen Hermeneutik in der Geschichtswissenschaft. Die kritische Reflexion uber die konstitutive Rolle des Digitalen in der Konstruktion und Vermittlung historischen Wissens ist nicht nur eine Frage epistemologischer Dringlichkeit, sondern zentraler Bestandteil der Selbstverstandigung eines Faches, dessen Anspruch als Wissenschaft sich auf die Methoden der Quellenkritik grundet.
Dass der Angeklagte dem Gerichtsreporter sympathisch gewesen ware, kann man kaum behaupten. Der Delinquent, so notierte Ilja Ehrenburg wahrend des ersten Nurnberger Prozesses, sei »ein ubler Komodiant«, »gleicht einem alten Weib, und seine Kopfhorer sehen wie ein Kopftuch aus. Er spielt die Rolle des gutmutigen Onkels, der zufallig eine Million Menschen ermordet hat.« Als sowjetischer Berichterstatter entsprach es schwerlich Ehrenburgs Selbstverstandnis, die Angeklagten in ein freundliches Licht zu setzen, und fur den weithin – nicht zuletzt von sich selbst – als Anfuhrer der verbliebenen Regimespitze wahrgenommenen Hermann Goring galt dies ganz besonders. Doch wahrend andere Prozessbeobachter die nach Abschminken, Drogenentzug und Gewichtsverlust wiedergewonnene, maskuline Statur des Reichsmarschalls a.D. betonten, bemuhte sich Ehrenburg nach Kraften, ein effeminiertes Bild zu zeichnen und Goring lacherlich zu machen. Das Kopftuch passte da ins Bild – irritierend war allenfalls, dass ausgerechnet ein Kopfhorer diesen Eindruck vermitteln sollte. Weder sah das im Nurnberger Justizpalast verwendete, metallene Gerat so aus, noch wollte es mit seiner Verwendung in Militar und Nachrichtentechnik so recht zum Anliegen des Journalisten passen.
Elektronisches Publizieren und online verfugbare Quellenbestande haben die Geschichtswissenschaft verandert. Gesunkene Zugangshurden und einfache Suchmoglichkeiten beschleunigen den Blick in Quellen sowie Literatur und verbreitern die empirische Basis. Programme zum Bibliographieren, Recherchieren und Exzerpieren ersetzen den Zettelkasten, strukturieren unser Wissen neu und vereinfachen den Blick uber geographische und disziplinare Grenzen hinaus. In der Geschichtswissenschaft viel weniger bekannt sind dagegen Moglichkeiten zur Untersuchung groser Textkorpora mittels computerlinguistischer Methoden. Solche Forschungen versuchen qualitative und quantitative Analyseschritte miteinander zu verbinden. Dieser Sprung von der »digitalisierten« zu einer »digitalen« Geschichtswissenschaft, die algorithmische Analyseverfahren methodisch innovativ nutzt und reflektiert, ist langst noch nicht vollzogen.
Menschen schreiben, Menschen notieren. Papierne (heute auch digitale) Gedachtnisstutzen halten fest, was sich im Kopf der oder des Schreibenden abspielt, um es fur kurze oder langere Zeit zu sichern und zu ubertragen. Termine, Kontakte und Adressen werden besonders oft verschriftlicht, da es sich um Informationen handelt, die prazise wiedergegeben werden mussen. Jeder einzelne Datensatz (eine Adresse, Telefonnummer, Ort und Zeit eines Treffens, Kontakte zu einer bestimmten Person) ist in sich eher trocken und schwer zu merken, die Verschriftlichung verwaltet also und assistiert unserer Erinnerung. An der Schnittstelle zwischen Alltagslogistik, Sozialleben und Erinnerung sind Adressbucher Hilfsmittel und Kulturtechnik zugleich. Das Adressbuch als Gegenstand dient im Sinne Bruno Latours der Delegation, da sein*e Benutzer*in Informationen auslagern kann. Dadurch werden Adressbucher fester Bestandteil von Netzwerken, welche ohne diese Niederschrift nicht aufrechtzuerhalten waren. Das lasst sich am Beispiel europaischer Netzwerke in London wahrend des Zweiten Weltkrieges darlegen: anhand eines edierten »Who’s Who« und des personlichen Adressbuches des Juristen Rene Cassin.
Despite its central relevance for our understanding of the Nazi regime, Ernst Fraenkel’s book The Dual State, first published in the United States in 1941 and (re)translated into German in 1974, has received unequal attention from various historical angles. The article argues that Fraenkel’s work should be understood as a history of law. With a focus on labour law and using a praxeological approach that follows Fraenkel’s perspective, it illustrates how and why the boundaries between the normative state and the prerogative state shifted. However, we should not regard Fraenkel’s categories as describing a strict opposition between state and party; rather, we must investigate more thoroughly the dynamics and appropriations beyond these boundaries. The article shows how the state penetrated the private realm of labour law, thereby transforming employers and employees from subjects to objects of labour law. This was only possible because all entities – including administrative, judicial and police authorities – acted together. ›Trustees of Labour‹ and the Gestapo continued to expand the system of ›corrective labour camps‹. As a consequence, the law gradually ceased to limit those in power and became instead an instrument of domination. In the end, the courts no longer controlled the administration; it was now the authorities that controlled the judicial and legal practices. * * * Ernst Fraenkels Buch »Der Doppelstaat«, 1941 in den USA erschienen und erst 1974 auf Deutsch publiziert, weist trotz seiner zentralen Stellung in der Forschung zur NS-Herrschaft eine lückenhafte Rezeptionsgeschichte auf. Der Aufsatz plädiert dafür, das Werk als Rechtsgeschichte zu verstehen. Am Beispiel des Arbeitsrechts wird aus einer praxeologischen, Fraenkel folgenden Perspektive deutlich gemacht, wie und warum sich die Grenzen zwischen Normen- und Maßnahmenstaat verschoben. Diese Kategorien bezeichnen nicht etwa den Gegensatz zwischen Staat und Partei; vielmehr ist genauer nach dynamischen Grenzüberschreitungen und Rechtsaneignungen zu fragen. Dargelegt wird, wie das privatrechtliche Gepräge des Arbeitsrechts staatlich durchdrungen wurde, sodass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Subjekten zu Objekten des Rechts der Arbeit wandelten. Möglich wurde dies nur durch das maßnahmenstaatliche Handeln sämtlicher Instanzen aus Verwaltung, Justiz und Polizei. »Treuhänder der Arbeit« und Gestapo dehnten das System der »Arbeitserziehungslager« immer weiter aus. Das Recht verlor sukzessive seine herrschaftsbeschränkende Funktion und geriet zu einem Herrschaftsmittel. Nicht mehr die Gerichte kontrollierten die Verwaltung, sondern die Behörden lenkten die Gerichts- und Rechtspraktiken.
Cognac, Zigarren, Wackelpudding und wechselnde Damenbekanntschaften gehorten zur Standardausstattung der von 1986 bis 1998 in funf Staffeln mit insgesamt 58 Folgen ausgestrahlten SFB/ARD-Anwaltsserie »Liebling Kreuzberg«. Mit einer Einschaltquote von bis zu 47 Prozent in der ersten Staffel1 verdankte die Serie ihren Erfolg nicht zuletzt dem Hauptdarsteller Manfred Krug (1937–2016). Als Anwalt der »kleinen Leute«, von seinem langjahrigen Freund und Kollegen Jurek Becker als »einzige[r] Kleinburger im deutschen Fernsehen mit Sexappeal« bezeichnet, verkorperte Krug den zuweilen raubeinigen, lebenserfahrenen und hilfsbereiten Rechtsanwalt Robert Liebling.
Wahrend des Kalten Krieges wurde in Millionen Wohnzimmern, Kasernen und Schulen gespielt: Klassische Unterhaltungsspiele wie Memory bzw. Merk-Fix, aber auch Spiele wie Fulda Gap oder Klassenkampf, die die Systemkonfrontation als Auseinandersetzung zwischen Gut und Bose erleb- und simulierbar machten. Der Aufsatz betrachtet eine in der zeithistorischen Forschung und in den Cold War Studies bislang vernachlassigte Quellengattung, die gerade in den 1970er- und 1980er-Jahren fur die popularkulturelle Vermittlung von Grundcharakteristika des Ost-West-Konflikts sehr bedeutsam war. Untersucht wird, wie sich Brett- und Computerspiele in die Wettkampflogik des Kalten Krieges einschrieben, inwiefern sie fur die Systemkonfrontation auf beiden Seiten sinnbildend waren, nationale Spezifika aufwiesen oder aber als Foren der Gesellschaftskritik dienten. Deutlich wird auch, wo fur die jeweiligen Obrigkeiten die Grenzen des »Spielbaren« lagen. Den eigenen Untergang als Handlungsmoglichkeit oder Dystopie zu erproben, erschien vielfach als moralisch und politisch bedenklich, weil die in Spielen entwickelten Szenarien womoglich den Blick auf die Realitat verandern und Kritik verstarken konnten. Andererseits konnten die Spiele aber auch die Veralltaglichung des Kalten Krieges unterstutzen: Sie bereiteten Wissen uber militarische Sachverhalte auf und trugen zur Gewohnung an das atomare Drohpotential bei.
In March 1933 the SA raided the Local Court and the District Court in Breslau. Jewish judges and lawyers were driven out of the building, some of them brutally mistreated, and prevented from exercising their professions over the next few days. The judiciary responded by imposing a ›Justitium‹: all appointments were cancelled for a period of five days and all proceedings were suspended. In retrospect, contemporary witnesses portrayed this event as a strike. The article begins by outlining the centuries-old legal history of the Justitium, which can still be found today in the Code of Civil Procedure. The specific circumstances and consequences of the events in Breslau in 1933 will then be examined. It becomes apparent that the ›standstill in the administration of justice‹ is in fact not an act of resistance against external repression, but rather a form of legal self-delusion: At the risk of lawlessness, the law simply responds with recourse to existing legal vocabulary in order to give the impression of its own capacity to act and to define even brute force as a state of law. * * * Im März 1933 überfiel die SA das Amts- und Landgericht in Breslau. Jüdische Richter und Anwälte wurden, zum Teil unter schweren Misshandlungen, aus dem Gebäude getrieben und in den nächsten Tagen an der Ausübung ihrer Berufe gehindert. Die Justiz reagierte, indem sie ein sogenanntes Justitium verhängte: Für die Dauer von fünf Tagen wurden alle Termine abgesagt und alle Verfahren ausgesetzt. Im Rückblick stilisierten Zeitzeugen dieses Ereignis zum Streik. Der Beitrag skizziert zunächst die jahrhundertelange Rechtsgeschichte des Justitiums, das sich noch heute in der Zivilprozessordnung findet. Untersucht werden dann die näheren Umstände und Folgen der Breslauer Vorgänge von 1933. Dabei zeigt sich, dass der »Stillstand der Rechtspflege« tatsächlich kein Akt des Widerstandes gegen äußere Repression ist, sondern vielmehr ein juristischer Selbstbetrug: Auf die Gefahr von Rechtlosigkeit antwortet das Recht einfach mit dem Rekurs auf vorhandenes juristisches Vokabular, um eigene Handlungsfähigkeit zu suggerieren und selbst rohe Gewalt als Rechtszustand zu definieren.
Das neu-alte Schloss steht bereits. Die Baugeruste sind Ende 2018 gefallen und haben den Blick auf die rekonstruierten Barockfassaden an der Nord-, West- und Sudseite freigegeben. Lediglich die moderne Ostfassade lasst von ausen erkennen, dass es sich bei dem Gebaude auf dem Berliner Schlossplatz nicht wirklich um das alte Stadtschloss handelt, sondern um eine Teilrekonstruktion. In deren Innerem soll ab Ende 2019, im 250. Geburtsjahr Alexander von Humboldts, das Humboldt Forum etappenweise eroffnen. Neben Sonderausstellungsflachen, Veranstaltungsraumen und einer Ausstellung zur Geschichte des Ortes im Erdgeschoss sowie Ausstellungen des Landes Berlin und der Humboldt-Universitat im ersten Obergeschoss wird es im zweiten und dritten Obergeschoss die Sammlungen des Ethnologischen Museums und des Museums fur Asiatische Kunst beherbergen, die beide zu den Staatlichen Museen zu Berlin gehoren und damit Teil der Stiftung Preusischer Kulturbesitz sind.
Seit den 1980er-Jahren erleben wir in der Bundesrepublik und auch in anderen Landern einen Museumsboom, der noch lange nicht abgeschlossen zu sein scheint. Er zeichnet sich nicht allein durch immer neue Museumsgrundungen und hohe Besuchszahlen aus, sondern auch durch eine umfassende mediale Begleitung und offentliche Diskussion von Museums- und Ausstellungseroffnungen. Gleichzeitig wandeln sich Funktion und Selbstverstandnis vieler Museen seit Beginn des 21. Jahrhunderts: weg von elitaren Bildungseinrichtungen, hin zu Orten des zivilgesellschaftlichen Austauschs und der Partizipation. Dieser Wandel in der Museumswelt trifft gegenwartig auf ihrerseits gewandelte geschichtspolitische Anspruche, die an die Museen herangetragen werden.
Auf den Beginn des Zweiten Weltkrieges reagierten die Archivare des franzosischen Ausenministeriums mit kuhlem Realismus. Angesichts der Tatsache, dass man auf der anderen Seite des Rheins seit zwei Jahrzehnten gegen das »Diktat von Versailles« zu Feld gezogen war, lag es auf der Hand, dass die am Quai d’Orsay verwahrte Originalurkunde des Friedensvertrages vom 28. Juni 1919 vor jedwedem Zugriff deutscher Eroberer in Sicherheit gebracht werden musste. Noch wahrend der Mobilisierungsphase im September 1939 wurden darum altere Plane der Bestandssicherung aktiviert und die Pariser Friedensvertrage zusammen mit anderen zentralen Unterlagen in geheime Depots an der Loire verlagert.
Historiker und Historikerinnen, zumal jene der jungeren deutschen Geschichte, beschaftigen sich am liebsten mit Recht, wenn es nicht weh tut. Der Boom der Menschenrechtshistoriographie steht dieser Diagnose ebensowenig entgegen wie die Flut an Behordengeschichten der NS-Zeit. Beide Trends bestatigen vielmehr den Befund, versteckt sich hinter den Etiketten doch nicht selten eine klassische Politikhistorie, oft in der Gestalt einer Gesetzgebungsgeschichte, aufgelockert durch und verwoben mit ideen- und diskurshistorischen Elementen. Dies erlaubt es einerseits, sich von der etablierten, meist juristisch definierten Rechtsgeschichte abzusetzen, der vorgeworfen wird, zu einer sterilen Dogmengeschichte erstarrt zu sein. Andererseits halt man an tradierten Arbeitsteilungen fest: Die lastige, wiewohl notwendige Pflichtaufgabe, sich in die technischen Einzelheiten des Rechts zu vertiefen, darf aus der eigenen Zustandigkeit entlassen werden. Entsprechend begrenzt bleibt der wissenschaftliche Austausch: Rechtswissenschaftler/innen lesen historiographische Arbeiten als leichte Lekture fur den Hintergrund; Historiker/innen rezipieren die Studien ihrer juristischen Kolleg/innen als sprodes Fusnotenfutter. Dass der facherubergreifende Kontakt zuletzt vor allem durch regierungsseitig initiierte Projekte uber die NS-Belastung einzelner Ministerien und Behorden vorangetrieben wurde, bestatigt diese Beobachtung eher, als dass sie widerlegt wurde.