
Die Reform der österreichischen Notarztausbildung verbindet seit 2019 einen erweiterten Zugang zum Notarztdienst mit höheren Anforderungen an klinischen Kompetenzerwerb, supervidierte Einsätze, Prüfung und formale Freigabe. Der Beitrag ordnet diese Entwicklung in den seit 2015 laufenden Reformpfad der ärztlichen Ausbildung ein und untersucht ihre Bedeutung für Anästhesieabteilungen. Im Mittelpunkt stehen gesetzlicher Rahmen, zunehmender Besetzungsdruck, Ausbildungslogik hochinvasiver Maßnahmen und organisatorische Verantwortung. Daten aus Graz und dem Austrian Emergency Day zeigen, dass spezifisch notärztliche Interventionen nur bei einem Teil der alarmierten Einsätze erforderlich sind. Für Ersterwerb und Erhalt prozeduraler Kernkompetenzen bleibt daher eine kontinuierliche klinische Anbindung wesentlich. Die Modelle in Wien und Niederösterreich verdeutlichen, wie klinische Verantwortung und rettungsdienstliche Logistik getrennt, aber koordiniert organisiert werden können. Zukunftsfähig erscheint ein System, das krankenanstaltengebundene Notarztausbildung, planbare Supervision und eine Aufwertung nichtärztlicher Rettungsdienstkompetenzen miteinander verbindet. Die Reform war damit weniger Deregulierung als eine Neuordnung von Ausbildungs- und Versorgungsverantwortung.