Hintergrund: Bereits im zweiten Jahr veranstaltete das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) zusammen mit der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V. (LVG & AFS) sowie der Region Hannover eine dreitägige interdisziplinäre Summer School, die Handlungsfelder und Zukunftsperspektiven für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in den Fokus nahm.
Die Umsetzung des Nationalen Impfplans (NIP) sowie des Nationalen Aktionsplans 2015 – 2020 zur Masern- und Rötelnelimination (NAP) berührt Bund- und Länderzuständigkeiten und bedarf der Einbindung weiterer Akteure wie der Kostenträger und Ärzteschaft. Daher wurde im Jahr 2016 die von Bund und Ländern getragene Nationale Lenkungsgruppe Impfen (NaLI) mit Geschäftsstelle am LGL eingerichtet. Ein prioritäres Ziel der NaLI ist das WHO-Ziel der Masern- und Rötelnelimination. In der von der NaLI eingesetzten Arbeitsgruppe – AG Masern- und Rötelnelimination – sind deshalb weitere wesentliche Akteure, darunter ärztliche Berufsverbände inklusive ÖGD vertreten.
Das Thema Antibiotikaresistenz erfährt derzeit immer wieder mediale Aufmerksamkeit, nicht zuletzt durch das verstärkte Aufgreifen durch die internationale Politik, z.B. als Thema der G7- und G20- Konferenzen. Dabei gibt es schon seit langem auf nationaler und regionaler Ebene Initiativen und Projekte mit dem Ziel, der zunehmenden Antibiotikaresistenz entgegenzuwirken.
Am 1.7.2017 trat das Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG) in Kraft.
Zur Förderung des Impfwesens in Deutschland wurde im Anschluss an die 1. Nationale Impfkonferenz (NIK) im Jahr 2009 die Erstellung eines Nationalen Impfplans (NIP) von der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) beschlossen. Dieser wurde 2012 veröffentlicht und 2015 um den Nationalen Aktionsplan zur Elimination der Masern und Röteln (NAP) erweitert. Zur Weiterentwicklung des NIP und der Koordinierung der Umsetzung wurde in Folge eines weiteren GMK-Beschlusses die Nationale Lenkungsgruppe Impfen (NaLI) ins Leben gerufen.
Purpose: The German health care system has a federal structure and based on national recommendations by the Standing Committee on Vaccination, vaccination programs are implemented on the level of the federal states. Furthermore, different governmental and non-governmental structures are involved in decision making concerning the implementation and financing of vaccination programs. Consequently, close collaboration between the federal ministry of health, 16 federal states and further important stakeholders is necessary to enhance the performance of immunisation programs. Methods & Materials: Regular national vaccination conferences (NIK) have been implemented to facilitate a joint discussion of policymakers, scientists and stakeholders. Furthermore, the health minister conference enacted the implementation of a national steering committee (NaLI) presided by the host of the upcoming NIK (Lower Saxony and Bremen), to prioritise vaccination goals, agree on strategies to tackle identified challenges and guaranty continuity between successive NIKs. Results: As a result of the first two NIKs, a national vaccination plan (NIP) was compiled, including an overview of the complex structures of vaccination policy in Germany and national immunisation goals. It was published in 2012 and supplemented by a national action plan for the elimination of measles and rubella in 2015. The NaLI has been successfully established in May 2016. The federal ministry with its subordinate agencies, the federal states' health ministries and representatives of health insurance and medical associations are founding members. NaLI is supported by the committees' office, located at the Bavarian Health and Food Safety Authority and financed in equal parts by the federal government and the federal states. First foci NaLI agreed upon are reinforced efforts to eliminate measles and rubella in Germany, alignments for the implementation of the Preventive Health Care Act and revision of the NIP, taking the WHO European Vaccine Action Plan and changes in national legislation into account. Conclusion: In a federal political system, the implementation of immunisation strategies and therefore the achievement of vaccination goals can be challenging. Regular national vaccination conferences and the establishment of a national steering committee in addition to the existing structures have resulted in concrete goals and concerted foci which have the potential to enhance immunisation protection on national level.
Die Niedersächsische Antibiotikaminimierungsstrategie in der Humanmedizin wurde vom Niedersächsischen Sozialministerium in 2012 initiiert und bis August 2013 vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt gemeinsam mit zahlreichen Institutionen und Experten in Niedersachsen umgesetzt. Diese umfasst ein 5-Punkteprogramm und beinhaltet folgende Maßnahmen:
Im Jahr 2007 wurde ein grundlegender Paradigmenwechsel im Impfwesen vollzogen. Mit dem am 1.4.2007 in Kraft getretenen GKV-Wettbewerbstärkungsgesetz (GKV-WSG) wurde die Impfung als Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festgeschrieben. Damit wurde einer jahrelangen Entwicklung Rechnung getragen, dass Impfungen in erster Linie auf der Basis von Satzungsleistungen der GKV durch die niedergelassene Ärzteschaft durchgeführt wurden. In Niedersachsen ist es den Kommunen möglich, sich einer Rahmenvereinbarung mit der GKV anzuschließen und auf dieser Grundlage einen Teil der Impfstoffkosten erstatten zu lassen. Dennoch wurden im Jahr 2012 durch den ÖGD nur etwa 1.300 Impfungen gegen Polio/Diphtherie/Tetanus/Pertussis und etwa 400 Impfungen gegen Masern/Mumps/Röteln verabreicht. Bezogen auf einen Jahrgang untersuchter Schulanfänger sind dies gerade 1,5% bzw. 0,5% eines solchen Jahrgangs. Wenngleich sich diese geringen Zahlen auch mit bereits sehr hohen Durchimpfungsquoten im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung erklären lassen, machen sie deutlich, dass der ÖGD zumindest in Niedersachsen als impfender Akteur keine Rolle spielt. Das bedeutet gleichzeitig, dass sich der berechtigte Wunsch nach praktischer Impfkompetenz im ÖGD nicht an der Realität orientiert. Erfreulicherweise sind die Impfquoten in den letzten Jahren zumindest im Einschulungsalter jedoch stetig angestiegen. Die für das Impfwesen Verantwortlichen können und sollten darauf verlassen, dass die niedergelassene Ärzteschaft gemeinsam mit den Kostenträgern für eine hohe Durchimpfung in der Bevölkerung Sorge trägt. Der ÖGD auf Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen sollte dieses große Potential für gemeinsame Kampagnen mit der Ärzteschaft, der GKV und PKV nutzen, um auch bislang nicht gut erreichten Bevölkerungsgruppen die Impfung anbieten zu können.
Bei Auftreten von Masern können Ausbrüche durch ein konsequentes und frühzeitiges Management des öffentlichen Gesundheitsdienstes begrenzt werden. Dies ist für die Elimination der Masern von hoher Bedeutung, da damit auch die regionale sowie internationale Weiterverbreitung unterbunden werden kann. Je höher der Durchimpfungsgrad in der Bevölkerung ist, desto erfolgversprechender ist das Management. Nicht immune Personen, die Krankheitserreger aufgenommen haben, können die Krankheit weiterverbreiten. Daher stehen nicht geimpfte Personen im Fokus der Ermittlungen für Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 22.03.2012 bestätigt, dass gegenüber Ansteckungsverdächtigen zur Verhinderung der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit ein zeitweiliges Schulbetretungsverbot angeordnet werden darf. Allerdings zeigt das Gericht auch, welche Anforderungen an die Ermittlungsergebnisse der Behörde zu stellen sind, bevor von einem Ansteckungsverdacht ausgegangen werden darf, und wo die Grenzen behördlich angeordneter Maßnahmen liegen. Damit ist ein effektives Ausbruchsmanagement bei Auftreten von Masern auch in Zukunft möglich. Allerdings muss die Behörde den Nachweis führen, dass eine nicht geimpfte Person im konkreten Fall ansteckungsverdächtig ist.
With pandemic influenza in 2009/2010 and an EHEC outbreak in 2011, the Federal Republic of Germany experienced two extensive outbreaks in the course of only 3 years. Although both infectiological crises were comparatively sucessfully coped with, certain aspects have been critically examined. One point of criticism has been the presumption that federal structures may not be well suited for the management of a nationwide outbreak. This has been linked to the request for a central authority with responsibility. In fact, centralized as well as federal structures have advantages and disadvantages during infectiological crises. However, the "first response," i.e., immediate action against the spreading of infectious diseases, has to take place locally anyway. Regional differences, even in the context of a nationwide outbreak, might well demand regional action. After all, the federal structure of the Republic of Germany is deliberately firmly rooted in the German constitution, and there are no indications that this may change in the near future. Suitable concepts and structures should be used so as to benefit from the advantages and avoid the disadvantages of a federal state. The current structures are described, and improvements that may be necessary are discussed. The existing structures are shown to be entirely appropriate in allowing necessary decisions to be made and a fast transmission of information even in a federal state. Occasional shortcomings are seen as mainly due to the inadequate implementation of already existing regulations and partly to the ambition of a few spotlight seekers rather than to actual inadequacies of existing federal structures.
Measles outbreaks can be limited by consistent and timely management by the public health service. The aim of investigating outbreaks in the process of measles elimination is to prevent regional and also international spreading of the disease. The management of outbreaks is even more promising when the immunization coverage is already high. People without immunization can transmit the disease when they have taken contracted the measles virus. Hence, unvaccinated people are the focus of preventive measures according to the Protection Against Infection Act (Infektionsschutzgesetz). A judgment of the Federal Administrative Court of 22 March 2012 stated that individuals suspected of being contagious may be subject to a temporary prohibition of attending school so as to prevent the spread of a communicable disease. The court also pointed out which requirements are to be met by authorities before these measures are carried out. In compliance with the judgment, an outbreak investigation is thus also possible in future incidences of measles. The authority has to prove in each case that an unvaccinated person is suspected of being contagious.
Die Bundesrepublik hat mit der H1N1-Influenzapandemie von 2009/2010 sowie dem EHEC-Ausbruch im Jahr 2011 innerhalb von nur 3 Jahren 2 Ausbruchsgeschehen erheblichen Ausmaßes erlebt. Obwohl diese infektiologischen Krisen insgesamt vergleichsweise erfolgreich bewältigt wurden, ist auch wiederholt Kritik hinsichtlich einzelner Aspekte geäußert worden. Ein Kritikpunkt bestand darin, dass föderale Strukturen für das Management eines überregionalen Ausbruchs weniger gut geeignet seien. Damit verbunden war die Forderung, in infektiologischen Krisen von besonderer Bedeutung eine zentrale Zuständigkeit und Verantwortung auf der Bundesebene anzusiedeln. Tatsächlich haben sowohl zentralistische als auch föderale Strukturen Nach-, aber auch Vorteile für die Bewältigung infektiologischer Krisen. Die „First Response“, d. h. die unmittelbaren Maßnahmen gegen die Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten, muss ohnehin dezentral auf der Ebene der Kommune erfolgen. Regionale Unterschiede – auch im Rahmen eines überregionalen Ausbruchs – können aber durchaus ein regional unterschiedliches Vorgehen erfordern. Schließlich ist die im Grundgesetz bewusst fest verankerte föderale Struktur der Bundesrepublik eine Tatsache, und Tendenzen, hieran etwas zu ändern, sind nicht erkennbar. Es muss daher letztlich darum gehen, durch geeignete Konzepte und Strukturen die Vorteile des föderalen Staates zu nutzen und die möglichen Nachteile zu vermeiden. Im vorliegenden Beitrag werden die hierfür vorhandenen Strukturen dargestellt und notwendig erscheinende Verbesserungen diskutiert. Es wird gezeigt, dass die vorhandenen Strukturen sehr wohl geeignet sind, notwendige Entscheidungen und die rasche Weitergabe von Informationen auch im föderalen Staat zu gewährleisten. Vereinzelte Unzulänglichkeiten sind eher auf ein mangelhaftes Einüben der bestehenden Regelungen und z. T. auch auf Profilierungsbestrebungen Einzelner zurückzuführen als auf Unzulänglichkeiten der bestehenden föderalen Strukturen.
Das Ziel der WHO innerhalb der europäischen Region bis 2010 die Elimination der Masern zu erreichen, ist eine hohe Herausforderung. Vor dem Hintergrund der nationalen und internationalen Bemühungen zählt das Thema in Niedersachsen zum Schwerpunkt der Gesundheitspolitik.
A nationwide outbreak of Salmonella Agona caused by aniseed-containing herbal tea occurred from October 2002 through July 2003 among infants in Germany. Consumers should adhere strictly to brewing instructions, although in exceptional cases this precaution may not be protective, particularly when preparing tea for vulnerable age groups.
Hintergrund: Das Grenzdurchgangslager (GDL) Friedland im niedersächsischen Landkreis Göttingen ist die zentrale Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes für Spätaussiedler. Gemäß § 36 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erfolgt bei Neuaufnahme in diese Einrichtung eine ärztliche Untersuchung auf eine ansteckungsfähige Tuberkulose.