In der Praxis herrscht Unsicherheit, ob bei alleinstehenden Frauen bzw. Frauenpaaren eine künstliche Befruchtung durchgeführt werden darf. Der Beitrag klärt die geltende Rechtslage in Deutschland. Er zeigt, dass eine künstliche Befruchtung bei alleinstehenden Frauen und Frauenpaaren zulässig ist und keine überzeugenden Gründe für eine Verweigerung bestehen. Auch eine „Garantieperson“ ist von Rechts wegen nicht erforderlich.
Infertility can be classified as a disease on the basis of the World Health Organization (WHO) statements and the definitions in the International Classification of Diseases and Related Health Problems 10 (ICD-10) code on aspects of female and male sterility. The position statement of the American Society for Reproductive Medicine (ASRM) opens up a new definition, in which infertility can be regarded not only as a disease but also as a condition or status. This is particularly because treatment with donor gametes, embryos and surrogate motherhood is also possible for homosexual female and male couples as well as single women and men. At the same time, questions regarding the definition of "desired medicine" need to be discussed.
Infertilität kann aufgrund der Aussagen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Festlegungen im ICD-10-Code zu Fragen der Sterilität der Frau und des Mannes als Krankheit angesehen werden (ICD-10 Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme). Eine Stellungnahme der American Society for Reproductive Medicine (ASRM) eröffnet aber eine neue Definition, gemäß der man Infertilität nicht nur als „disease“ (Krankheit), sondern auch als „condition“ (Zustand) oder „status“ (gegenwärtiger Stand) ansehen kann. Dies insbesondere deswegen, weil eine Behandlung mit fremden Gameten, Embryonen und Leihmutterschaft auch bei homosexuellen weiblichen und männlichen Paaren sowie bei alleinstehenden Frauen und Männern möglich ist. Zugleich sind Fragen der Abgrenzung zur „Wunschmedizin“ zu diskutieren.